09.02.2010 - 3.4 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 55 "Ang...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Lehmann (Bereich
Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Die Änderung des B-Planes in diesem
Teilbereich dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes. Im Kern geht es um
einen Supermarkt und Ergänzung durch kleinteilige Einzelhandelsangebote als
auch Dienstleistungsangebote und Gastronomie.
Zur Frage
von Frau Hüneke hinsichtlich der architektonischen Beeinflussung informiert
Herr Lehmann, dass die architektonische Qualifizierung durch unmittelbare
Beratung mit dem Bauherren erfolgen könne.
Herr Klipp
unterbreitet den Vorschlag, die Intention mitzunehmen und bei der Ausschreibung
des Standortes auf Architektur und Städtebau zu achten.
Frau Hüneke
regt zu gegebener Zeit die Vorstellung im SB-Ausschuss an.
Frau Rabbe
(Entwicklungsträger Bornstedter Feld) berichtet, dass die Veräußerungen im
Zusammenhang mit dem städtebaulichen Konzept vorgenommen werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße”,
1.
Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straße“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 1).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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