09.02.2010 - 3.6 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", Teilbereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sh. TOP 3.5

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg / Schlaatzweg, 3. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 1 und 2).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage