09.02.2010 - 3.9 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass zur Vorlage der Verwaltung auch ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorliegt.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Verwaltungsvorlage ein. Heute handelt es sich um eine erste Lesung; man sei überzeugt, dass es nach der Behandlung in allen Ortsbeiräten erneuten Beratungsbedarf im SB-Ausschuss geben wird. Die Wiedervorlage wird für die Sitzung SB-Ausschuss am 9.3.10 terminiert.

 

Herr Schütt übernimmt die Einbringung des Ergänzungsantrages für die CDU-Fraktion. Er erinnert an den Auftrag der STVV mit Beschluss 09/SVV/0880 und erkundigt sich nach dem Stand der Umsetzung.

 

Herr Klipp nimmt Bezug auf seine Berichterstattung im Hauptausschuss Ende Januar 2010. Er vertritt die Auffassung, dass es falsch sei, die Änderung im Außenbereich von derzeit Landwirtschaftsfläche in Gewerbefläche vorzunehmen. Hier müsse die Signalwirkung beachtet werden; auch sei es unfair gegenüber anderen Firmen – eine falsche Form der Wirtschaftspolitik.

Der Stadtverordnetenversammlung stehe es frei, die Änderungen des FNP zu betreiben, die Verwaltung rät jedoch fachlich davon ab.

 

Herr Schütt verweist darauf, dass es sich hier um ein Unternehmen handelt, welches Bestand hat und als Einzelmaßnahme anzusehen sei.

 

Herr Goetzmann geht auf Nachfrage erläuternd auf die Historie an diesem Standort ein (landwirtschaftliche Fläche im derzeit gültigen FNP). Genutzt wurde die Fläche zum Test und zur Prüfung landwirtschaftlicher Geräte vor Ort. Die DLG hat diese Fläche freigegeben und hat den Erwerbern ausdrücklich die Nichtgenehmigungsfähigkeit gewerblicher Nutzung mitgeteilt.

 

Formal verweist Herr Goetzmann auf die Körnigkeit des FNP. Erst Größen ab 2 ha können dokumentiert werden, d.h. die Fläche müsse für eine eventuelle Anpassung mindestens 2 ha groß sein.

 

Herr Klipp ergänzt, dass die Firmen nicht im Vertrauen auf Bestandsschutz gekauft haben und somit ein hohes Risiko eingegangen sind. Der in der Begründung des CDU-Antrages angegebene Beschluss 09/SVV/0880 ist zeitgleich mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens sehr intensiv geprüft worden. Das Ergebnis des Prüfvorganges ist im Hauptausschuss bekannt gegeben worden.

Herr Klipp teilt mit, dass keine Nutzungsuntersagung mit sofortiger Wirkung in Rede steht; vielmehr ist eine Duldung noch für 5 Jahre an diesem Standort angeboten worden. Trotzdem wird die Verwaltung keine Empfehlung zur Änderung des Flächennutzungsplanes geben.

 

Herr Schütt merkt an, dass im Beschluss von einer langfristigen Sicherung gesprochen wird.

 

Herr Goetzmann bekräftigt nochmals, dass die Verwaltung ausdrücklich keine Änderung des FNP an dieser Stelle empfiehlt.

Um einen Beschluss der STVV formalrechtlich nicht beanstanden zu müssen, sei allerdings eine Vergrößerung auf 2 ha erforderlich, hier könnten die Flächen Klärwerk (gegenwärtig Nutzung für Ver- und Entsorgung) einbezogen werden.

 

Auf einzelne Rückfragen zum FNP hinsichtllich B-Plan Kirchsteigfeld und zum Campingplatz in Norden geht Herr Goetzmann ein und erläutert den Aufbau der Vorlage (Abwägungstabelle).

 

In Vorbereitung der abschließenden Diskussion im SB-Ausschuss am 9.3.10 schlägt die Verwaltung zur Beschleunigung des Beratungsprozesses vor, dass alle Fraktionen/Stadtverordnete ihre Änderungsanträge bis 1.3.10 in den Geschäftsgang geben (möglichst per e-mail: Stadtplanung-Bauordnung@Rathaus.Potsdam.de), so dass verwaltungsseitig ein entsprechendes Papier als Beratungsgrundlage für den 9.3.10 aufbereitet werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage