09.02.2010 - 3.2 Einrichtung eines Gestaltungsrates

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Klipp bringt die Vorlage ein. Er betont, dass die Verwaltung mit dem Anspruch von Transparenz und Öffentlichkeit an die Erarbeitung der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates herangegangen sei. Es wird für eine öffentliche Behandlung der Vorhaben im Gestaltungsrat mit der Hoffnung auf Transparenz geworben. Ebenso bittet er um Vertrauen in die künftigen Mitglieder des Gestaltungsrates und deren Fähigkeit zu Konsens in Beschlüssen.

 

Zum weiteren Verfahren informiert Herr Klipp, dass mit den künftigen Mitgliedern des Gestaltungsrates Gespräche geführt worden sind und diese Interesse an der Mitarbeit bekundet haben. Im Weiteren wird es ein Gespräch mit interessierten Fraktionsvertretern zur Vorstellung der Kandidaten geben, um zügig zur Ernennung durch den Oberbürgermeister zu kommen.

 

Inhalt der heutigen Vorlage ist die Geschäftsordnung; hier gab es im Vorgriff eine Beteiligung der Fraktionen.

 

Herr Teuteberg bestätigt die Beteiligung an der Geschäftsordnung im Vorfeld und hält es für gut, dass Vergleiche zu anderen Städten angestellt worden sind.

Nicht ganz folgen könne er hinsichtlich der Transparenz und Öffentlichkeit, dass die Benennung/Wahl der Mitglieder nicht durch die STVV vorgesehen wird.

 

Herr Teuteberg beantragt:

§ 2 Abs. (2) der Anlage 1 (Geschäftsordnung) wird wie folgt geändert:

(2) Die Mitglieder des Gestaltungsrates werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

 

Herr Schütt äußert, dass er nicht so glücklich mit der Geschäftsordnung sei.

a)      lasse die Brandenburgische Bauordnung nicht zu, dass Einsicht durch Dritte erfolgt (Ausnahme: Einverständnis mit dem Bauherren) und

b)      könne er dem § 2 (4) keine Zustimmung geben, da Potsdamer ausgeschlossen werden.

 

Herr Klipp erläutert klärend, dass sich die Geschäftsordnung bei der Auswahl der Mitglieder nicht auf Außenstehende (Nicht-Potsdamer) beschränken würde. Im § 2 (4) ist festgelegt, dass die Mitglieder zwei Jahre vor ihrer Tätigkeit im Gestaltungsrat nicht in Potsdam geplant oder gebaut haben und sich verpflichten, auch ein Jahr nach ihrer Mitgliedschaft im Gestaltungsrat in Potsdam weder zu planen noch zu bauen. Intention sei hier das Erfordernis der Garantie wirtschaftlicher Unabhängigkeit; kein Ausschlusskriterium für Potsdamer.

 

Herr Dr. Seidel regt an, die Kompetenz und das Recht des Gestaltungsrates zu stärken und beantragt folgende Änderungen in der Geschäftsordnung:

§ 5 (3) Einfügung im 1. Satz

mit Bekanntgabe der mit dem Vorsitzenden des Gestaltungsrates abgestimmten vorläufigen Tagesordnung.

2. Satz ersetzen durch:

Die Tagesordnung kann von der Mehrheit des Gestaltungsrates verändert werden.

 

Herr Kutzmutz kann dem Vorschlag der Verwaltung (Vorlage) folgen; macht jedoch aufmerksam, dass die von Herrn Dr. Seidel vorgeschlagenen Veränderungen durchaus aufgenommen werden könnten, ohne am Grundsatz der Vorlage etwas zu ändern.

 

Frau Hüneke schließt sich Herrn Kutzmutz an und berichtet aus der Erfahrung als Mitglied des Beirates „Potsdamer Mitte“. Sie teilt das Anliegen, dass die Bestätigung durch die STVV erfolgen solle.

 

Herr Goetzmann geht auf die Eckdatenkalkulation (Größenordnung von 80 T€ - veranschlagt im Haushaltsentwurf 2010) erläuternd ein.

 

Herr Kümmel erkundigt sich, ob für die Folgejahre (2011 bis 2013) keine Mittel geplant sind?

 

Die Frage kann im Moment nicht beantwortet werden, jedoch teilt Herr Klipp ergänzend  mit, dass es sich hier um keine Pflichtaufgabe handelt, d.h. man könne erst nach Genehmigung des Haushaltes 2010 beginnen. Aufgabe des Gestaltungsrates sei es Bauherren/Architekten und Verwaltung zu begleiten.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die v.g. Änderungs-/Ergänzungsanträge zur Abstimmung:

Antrag von Herrn Teuteberg mit 3/3/0 abgelehnt.

Antrag von Herrn Dr. Seidel mit 6/0/0 zugestimmt.

 

Die Vorlage der Verwaltung einschl. der Änderungen in der Geschäftsordnung wird zur Abstimmung gestellt.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Einrichtung eines Gestaltungsrates für die Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 der Hauptsatzung

2.        Geschäftsordnung des Gestaltungsrates gemäß Anlage 1

 

 

Mit folgender Änderung in der Geschäftsordnung:

§ 5 (3) Einfügung im 1. Satz

mit Bekanntgabe der mit dem Vorsitzenden des Gestaltungsrates abgestimmten vorläufigen Tagesordnung.

2. Satz ersetzen durch:

Die Tagesordnung kann von der Mehrheit des Gestaltungsrates verändert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage