25.02.2010 - 5.3 Treffpunkt Freizeit - Mehrgenerationenhaus

Beschluss:
abgelehnt
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Frau E. Müller informiert, dass laut Stellungnahme des Rechtsamtes eine Ausschreibungspflicht nicht besteht und somit eine öffentliche Ausschreibung und Vergabe nach den Rechtsbestimmungen der VOL/A ausscheidet. Diese Information wurde so auch im Hauptausschuss am 24.02.2010 gegeben.

Derzeit wird ein Kriterienkatalog erarbeitet, der dann im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wird. Anhand des Kataloges wird ein Interessenbekundungsverfahren ausgelöst.

 

Herr Dünn weist darauf hin, dass eine Ausschreibung trotzdem möglich wäre.

 

Frau E. Müller erklärt, dass diese eine wesentlich längere Zeit und höhere Kosten in Anspruch nehmen würde.

 

Herr Otto bittet um eine intensive Diskussion des Kriterienkataloges.

 

Frau Schulze fragt, ob die Stellungnahme des Rechtsamtes den Fraktionen bis zum kommenden Montag zugesandt werden könne.

 

Frau E. Müller sagt zu, den entsprechenden Auszug aus der Stellungnahme per Mail zu versenden.

 

Herr Schweers verweist auf die guten Erfahrungen mit Interessenbekundungsverfahren und erwähnt in diesem Zusammenhang als Beispiel das Verfahren zum Jugendklub „Nowawes“.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor zu vereinbaren, dass die Kriterien für die Ausschreibung im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden, so dass dieser in den Prozess eingebunden ist.

 

Herr Dünn bittet um Abstimmung über den vorliegenden Antrag.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Trägerschaft für den Treffpunkt Freizeit/Mehrgenerationenhaus europaweit öffentlich auszuschreiben.

Der Oberbürgermeister soll weiterhin die Stadtverordnetenversammlung in ihren nächsten Sitzungen jeweils unaufgefordert über den aktuellen Sachstand zur Ausschreibung informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                11

Der Antrag wird abgelehnt.