03.03.2010 - 9.1 Kriterien für die Durchführung zu Bürgerbefragu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Fraktion DIE LINKE wird die Vorlage vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg eingebracht und anschließend gemäß § 16 der Geschäftsordnung die Überweisung in den Hauptausschuss beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 10/SVV/0042 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung bis zum Juni 2010 Kriterien für die Anwendung des Mittels der Bürgerbefragung vorzulegen. Durch diese Form einer qualifizierten Konsultation der Einwohnerinnen und Einwohner soll die Entwicklung zu einer Bürgerkommune vorangebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: