23.01.2002 - 4.7 Stadtentwicklungsplanung Soziale Infrastruktur
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Datum:
- Mi., 23.01.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die
Inhalte des StEP Soziale Infrastruktur als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses
zwischen den Fachplanungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Abgleich der unterschiedlichen Fachplanungen in
Zukunft nach diesem vorliegenden Modell kontinuierlich fortzuführen.
Dabei
sollen folgende Aspekte besonders beachtet werden:
- das
Standortgefüge ist in den entwickelten 4 Sozial(Groß)räumen der Stadt unter
Kosten- und Versorgungsgesichtspunkten zu optimieren,
- die
Ausstattungsrichtwerte sind mit der Angemessenheit der Versorgungssicherheit
abzugleichen,
-bei
Entscheidungen über freiwerdende Standorte ist zwischen den Ansprüchen einer
langfristigen Standortsicherung der Sozialen Infrastruktur und der
wirtschaftlichen Verwertung angemessen abzuwägen.