03.03.2010 - 9.10 Verfahren bei Stellungnahmen des Rechnungsprüfu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Namens der Antragsteller wird die Vorlage vom Stadtverordneten Becker, Fraktion FDP, eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Das Rechnungsprüfungsamt hat bei Anträgen auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die der Zustimmung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, eine Stellungnahme über die Unabweisbarkeit sowie der Deckung gem. § 70 Abs. 1 BbgKVerf zu fertigen.

 

2.        Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 02/SVV/0051 wird aufgehoben.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen