03.03.2010 - 9.10 Verfahren bei Stellungnahmen des Rechnungsprüfu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.10
- Zusätze:
- Stadtverordnete Becker, Lehmann, Busch, Müller, Dr. Gunold, Schüler
- Datum:
- Mi., 03.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Das Rechnungsprüfungsamt hat bei Anträgen auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die der Zustimmung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, eine Stellungnahme über die Unabweisbarkeit sowie der Deckung gem. § 70 Abs. 1 BbgKVerf zu fertigen.
2. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 02/SVV/0051 wird aufgehoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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20,4 kB
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