24.02.2010 - 6 Rechte von Kindern

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Müller erläutert eingangs die als Tischvorlage ausgereichte Ergänzung des Punktes 1 mit folgendem Wortlaut:

 

Der Punkt 1 ist wie folgt zu ergänzen:

  1. Das vom Kinder- und Jugendbüro angestrebte Ziel, in der Verwaltung mehr und gesicherte Verwaltungsstrukturen zu schaffen, wird in der Verantwortung der Beigeordneten aktiv unterstützt.
  2. In enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbüro soll eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung installiert werden, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Planungsprozessen unterstützt.
  3. In den Fachbereichen, in denen Fachplanungen erfolgen, welche die Lern- und Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen betreffen, sollen Beteiligungsbeauftragte benannt werden.

 

Herr Dr. Wegewitz führt dazu aus, dass es problematisch sei, „Rechte von Kindern“ zu definieren. Die Rechte von Kindern seien seit 1948 im Grundgesetz verankert und Polemik dazu bringe den Kindern überhaupt nichts. Er meine, dass das anders formuliert werden müsse, denn Rechte von Kindern seien das höchste Gut und dementsprechend in der Gesetzgebung berücksichtig worden. Ebenso stelle die Schaffung „mehr und gesicherter Verwaltungsstrukturen“ einen Eingriff in die Handlungshoheit des Oberbürgermeisters dar.

Frau Dr. Müller entgegnet, dass im Punkt 2 des Antrags nichts anderes getan worden sei, als Initiativen dazu und das, was Parteien und Fraktionen sich zu diesem Thema auf die Fahne geschrieben hätten, aufzunehmen. Nicht umsonst gebe es die Bundesinitiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. Februar habe das Kinder- und Jugendbüro die bisherige Arbeit „abgerechnet“ und als Zielstellung der weiteren Arbeit u. a. den Ausbau und die Durchsetzung der Rechte von Kindern dargestellt, was hier aufgegriffen worden sei. In einer Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbüro sei klar geworden, dass es gewisse Weichenstellungen schon gebe und insofern sei der vorliegende Antrag ein „unterstützendes Moment“.

Frau Knoblich betont, dass der ursprüngliche Antrag sehr allgemein formuliert worden sei und sie ihn auch so verstanden habe. Deshalb habe sie die jetzt vorliegende Ergänzung überrascht, weil diese Allgemeinheit jetzt aufgeweicht worden sei und Sonderrechte für das Kinder- und Jugendbüro geschaffen werden. Das halte sie für nicht gerechtfertigt, denn es gebe noch andere Träger, die sich damit befassen.

Frau Dr. Müller entgegnet, dass eben diese Allgemeinheit in der letzten Hauptausschusssitzung nicht händelbar gewesen sei und es sicher ein engmaschiges Netz von Einrichtungen und Maßnahmen gebe. Ableitend aus dieser Diskussion habe die Fraktion nun konkreter formuliert und es an dem  Modul der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Planungsprozessen festgemacht. Das Kinder- und Jugendbüro sei die Instanz in Potsdam, die genau diese Beteiligung sowohl vorbereite als auch führe und um das zu verankern, wurden die jetzt vorliegenden Schritte überlegt.

Herr Naber verweist darauf, dass diese Änderungen als Tischvorlage ausgereicht wurden und eine neue „Stoßrichtung“ hätten. Deshalb schlage er vor, die Behandlung des Antrags erneut zu vertagen und den Vorschlag in den Fraktionen zu beraten. Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass das Thema eine grundsätzliche Angelegenheit sei und eine Ablehnung kein gutes Signal. Wenn es andere Vorschläge der Fraktionen gebe, nehme seine Fraktion das gerne an, denn im Ergebnis wolle man dazu etwas bewegen.

Herr Exner schließt sich in seinen Ausführungen dem Vorschlag der Beratung in den Fraktionen an und betont, dass auch der Versuch einer konkreteren Formulierung zeige, wie schwer das sei. Die Zurückstellung biete die Gelegenheit, gemeinsam zu überlegen, wie mit dem Anliegen umgegangen werden kann.

Frau Engel-Fürstberger bittet um ein Statement der zuständigen Beigeordneten, um in den Fraktionen sinnvoll zu diesem Antrag diskutieren zu können.

Frau E. Müller führt aus, dass sie den Antrag so verstanden habe, dass er, wenn, dann alle Geschäftsbereiche betreffe und ein Stückweit verbindlicher werden solle. Sie empfehle, das unter Berücksichtigung der Ausführungen von Herrn Dr. Wegewitz zu prüfen.

Dem Vorschlag der Vertagung des Antrags wird mit 10 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.

Herr Schröder bittet, in die Diskussion in den Fraktionen auch den Änderungsantrag der Gruppe Die Andere mit einzubeziehen.

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