24.02.2010 - 6 Rechte von Kindern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE Äa Gruppe Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/1147 Rechte von Kindern
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Frau Dr. Müller erläutert eingangs die als Tischvorlage
ausgereichte Ergänzung des Punktes 1 mit folgendem Wortlaut:
Der Punkt 1 ist wie folgt zu ergänzen:
- Das
vom Kinder- und Jugendbüro angestrebte Ziel, in der Verwaltung mehr und
gesicherte Verwaltungsstrukturen zu schaffen, wird in der Verantwortung
der Beigeordneten aktiv unterstützt.
- In
enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbüro soll eine ämterübergreifende
Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung installiert werden, die die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Planungsprozessen
unterstützt.
- In
den Fachbereichen, in denen Fachplanungen erfolgen, welche die Lern- und
Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen betreffen, sollen
Beteiligungsbeauftragte benannt werden.
Herr Dr. Wegewitz führt dazu aus, dass es problematisch sei, „Rechte von Kindern“ zu definieren. Die Rechte von Kindern seien seit 1948 im Grundgesetz verankert und Polemik dazu bringe den Kindern überhaupt nichts. Er meine, dass das anders formuliert werden müsse, denn Rechte von Kindern seien das höchste Gut und dementsprechend in der Gesetzgebung berücksichtig worden. Ebenso stelle die Schaffung „mehr und gesicherter Verwaltungsstrukturen“ einen Eingriff in die Handlungshoheit des Oberbürgermeisters dar.
Frau Dr. Müller entgegnet, dass im Punkt 2 des Antrags nichts anderes getan worden sei, als Initiativen dazu und das, was Parteien und Fraktionen sich zu diesem Thema auf die Fahne geschrieben hätten, aufzunehmen. Nicht umsonst gebe es die Bundesinitiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. Februar habe das Kinder- und Jugendbüro die bisherige Arbeit „abgerechnet“ und als Zielstellung der weiteren Arbeit u. a. den Ausbau und die Durchsetzung der Rechte von Kindern dargestellt, was hier aufgegriffen worden sei. In einer Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbüro sei klar geworden, dass es gewisse Weichenstellungen schon gebe und insofern sei der vorliegende Antrag ein „unterstützendes Moment“.
Frau Knoblich betont, dass der ursprüngliche Antrag sehr
allgemein formuliert worden sei und sie ihn auch so verstanden habe. Deshalb
habe sie die jetzt vorliegende Ergänzung überrascht, weil diese Allgemeinheit
jetzt aufgeweicht worden sei und Sonderrechte für das Kinder- und Jugendbüro
geschaffen werden. Das halte sie für nicht gerechtfertigt, denn es gebe noch
andere Träger, die sich damit befassen.
Frau Dr. Müller entgegnet, dass eben diese Allgemeinheit in
der letzten Hauptausschusssitzung nicht händelbar gewesen sei und es sicher ein
engmaschiges Netz von Einrichtungen und Maßnahmen gebe. Ableitend aus dieser
Diskussion habe die Fraktion nun konkreter formuliert und es an dem Modul der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen an kommunalen Planungsprozessen festgemacht. Das Kinder- und
Jugendbüro sei die Instanz in Potsdam, die genau diese Beteiligung sowohl
vorbereite als auch führe und um das zu verankern, wurden die jetzt
vorliegenden Schritte überlegt.
Herr Naber verweist darauf, dass diese Änderungen als
Tischvorlage ausgereicht wurden und eine neue „Stoßrichtung“ hätten. Deshalb
schlage er vor, die Behandlung des Antrags erneut zu vertagen und den Vorschlag
in den Fraktionen zu beraten. Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass das Thema
eine grundsätzliche Angelegenheit sei und eine Ablehnung kein gutes Signal.
Wenn es andere Vorschläge der Fraktionen gebe, nehme seine Fraktion das gerne
an, denn im Ergebnis wolle man dazu etwas bewegen.
Herr Exner schließt sich in seinen Ausführungen dem
Vorschlag der Beratung in den Fraktionen an und betont, dass auch der Versuch
einer konkreteren Formulierung zeige, wie schwer das sei. Die Zurückstellung
biete die Gelegenheit, gemeinsam zu überlegen, wie mit dem Anliegen umgegangen
werden kann.
Frau Engel-Fürstberger bittet um ein Statement der
zuständigen Beigeordneten, um in den Fraktionen sinnvoll zu diesem Antrag
diskutieren zu können.
Frau E. Müller führt aus, dass sie den Antrag so verstanden
habe, dass er, wenn, dann alle Geschäftsbereiche betreffe und ein Stückweit
verbindlicher werden solle. Sie empfehle, das unter Berücksichtigung der
Ausführungen von Herrn Dr. Wegewitz zu prüfen.
Dem Vorschlag der Vertagung des Antrags wird mit 10
Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.
Herr Schröder bittet, in die Diskussion in den Fraktionen
auch den Änderungsantrag der Gruppe Die Andere mit einzubeziehen.