03.03.2010 - 9.23 Konsequenzen aus dem KIS-Prüfbericht ziehen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Stadtverordnete Becker, Fraktion FDP, bringt den Antrag namens der Antragsteller ein und beantragt gemäß § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Überweisung in den Werksausschuss KIS und in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 10/SVV/0155 in den Werksausschuss KIS und in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Konsequenzen aus dem Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamts (KPA) über den Kommunalen Immobilienservice (KIS) von Oktober 2008 zu ziehen und sich dabei an den folgenden Empfehlungen zu orientieren:

 

 

1)              Die im Prüfbericht empfohlene Reintegration des KIS in die Verwaltung wird abgelehnt.

 

2)              Die Verwaltung hält sich gleichwohl mittelfristig die Variante einer Stabsstelle für den KIS beim OBM unter Einbeziehung des Beteiligungsmanagements offen, um diese vor dem Hintergrund einer Optimierung der städtischen Konzernsteuerung perspektivisch und optional zu einem geeigneten Zeitpunkt zu prüfen.

 

3)              Da der KIS dem GB 1 zugeordnet ist, zieht der OBM die notwendigen Konsequenzen aus den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung zum Geschäftsbereich 1, um auch die Strukturen und Prozesse des zuständigen Geschäftsbereichs weiter zu optimie­ren.

 

4)              Der OBM setzt sich für die zügige Fortsetzung der Ausräumung der im KPA-Prüfbericht kritisch formulierten Bemerkungen und Hinweise ein und informiert die Stadtverordneten im Oktober 2010 über den Stand der Ausräumung.

 

5)              Der OBM setzt sich dafür ein, gemeinsam mit der Werkleitung die notwendige Reorganisation, Prozessoptimierung und Modernisierung des Kommunalen Immobilienservices unter fortlaufender Information gem. § 16 Abs. 1 Satzung KIS bei konstruktiver Begleitung durch den KIS-Werksausschuss konsequent fortzusetzen.