23.01.2002 - 6.15 Zusammenführung der Unternehmen Energieversorgu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Beteiligungssteuerung
- Datum:
- Mi., 23.01.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Begründung erfolgt durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service
Herrn Bosse.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Dr. Lotz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaft und Liegenschaften.
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, beantragt:
Der
Gesellschaftsvertrag ist um einen Paragraphen bezüglich der Veröffentlichung im
Potsdamer Amtsblatt zu ergänzen.
Abstimmung:
Der o. g.
Ergänzungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei
zahlreichen Stimmenthaltungen.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion PDS:
Punkt 2
des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:
Betriebsbedingte
Kündigungen kommen nicht zur Anwendung.
Abstimmung:
Die
Ergänzung des Punktes 2 wird
mit 20 Ja-Stimmen,
bei 19
Nein-Stimmen angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die
Zusammenführung der unter dem Dach der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP)
angesiedelten Unternehmen Energieversorgung Potsdam GmbH (EVP) und
Wasserbetrieb Potsdam GmbH (WBP).
2. Die
Energieversorgung Potsdam GmbH wird in die Energie und Wasser Potsdam GmbH
(EWP) umfirmiert. Dem Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH
wird mit Wirkung zum 26.11.2001 zugestimmt.
Betriebsbedingte Kündigungen kommen
nicht zur Anwendung.
3. Dem
Geschäftsanteilübertragungs- und Abtretungsvertrag zwischen der SWP, der e.dis
Energie Nord AG und der EVP wird zugestimmt.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur
Umsetzung der unter Ziffer
1.-3. aufgeführten Beschlüsse die
erforderlichen Verträge rechtswirksam zu unterzeichnen
sowie alle notwendigen Erklärungen gegenüber dem
Mitgesellschafter und den Gläubigern der betroffenen
Unternehmen abzugeben, soweit die Landeshauptstadt
Potsdam dadurch nicht schlechter gestellt wird.