23.03.2010 - 3.1 Handelsflächen Potsdamer-Mitte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Hüneke
bringt den Antrag ein.
Herr
Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) geht auf das verabschiedete
Einzelhandelsgutachten ein. Bzgl. der Einzelhandelskapazitäten für die
Potsdamer Mitte wurden 2 Szenarien betrachtet und durchgerechnet.
Ein
Szenario mit 10.000 m² zusätzlicher Einzelhandelsfläche in Potsdam (erhebliche
Nachteile auf Einzelhandelsflächen in der Innenstadt/Brandenburger Str.) und 1
Szenario mit 20.000 m² Einzelhandelsfläche (auch hier Bedenken durch Gutachter;
Umverteilungsquote 4 % kritische Grenzmarke). Trotz der Bedenken des Gutachters
sei man zu dem Ergebnis gekommen, das Risiko einzugehen. Die Studie kommt zu
dem Ergebnis, dass das Wachstum zentrumsmäßig in der Brandenburger und
Friedrich-Ebert-Str. erfolgen sollte. Im Übrigen verweist Herr Goetzmann hier
auf die quartalsmäßige Berichterstattung zu den Einzelhandelspotentialen in der
Innenstadt.
Herr
Graumann (Stadterneuerung und Denkmalpflege) berichtet, dass im Rahmen des
Integrierten Leitbautenkonzeptes für den Gebietsumgriff der Potsdamer Mitte/
Alter Markt auch die Nutzungsmöglichkeiten untersucht worden sind. Neben dem
Wohnen mit einem Anteil von ca. 60 % -70% soll es auch Dienstleistungen, Einzelhandel
und Gewerbe im Gebiet geben.
Bei der
Konzepterstellung wurden die Ergebnisse des Gutachtens und die Entscheidungen
zum Einzelhandelsentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam herangezogen.
Eine Konzentration von Einzelhandel kann es im Bereich der
Friedrich-Ebert-Straße geben.
Inwieweit
die vorhandenen Potentiale in dem Gebiet der Potsdamer Mitte/ Alter Markt
tatsächlich realisiert werden können, ist im Detail zu prüfen. Dazu müssen
entsprechende Abstimmungen erfolgen, ggf. auch ergänzende Gutachten als
Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden.
Herr
Lehmann vertritt die Auffassung, dass der Antrag haushaltsrelevant sei und wird
deshalb nicht zustimmen.
Frau Hüneke
stellt den Antrag zurück, um ihn in der Fraktion nochmals zu beraten.