18.03.2010 - 2.3 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung Äa Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Do., 18.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Kahle
(Bereich Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung) bringt die Drucksache ein und
gibt Erläuterungen.
Er informiert, dass die Ortsbeiräte bis auf Grube dem Flächennutzungsplan grundsätzlich zugestimmt haben.
Er bringt die Drucksache 10/SVV/0174 „Errichtung einer Flächensolaranlage im Friedrichspark, Änderung der Bebauungspläne "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark" durch Ergänzung temporären Baurechts“ ein und gibt Erläuterungen dazu.
Herr
Dr. Seidel fragt nach den Voten der Ortsbeiräte zur DS 10/SVV/0174.
Herr
Kahle informiert, dass eine gemeinsame Sitzung der betroffenen Ortsbeiräte
Satzkorn, Marquardt und Uetz-Paaren stattgefunden hat.
Die
OBR habe die Drucksache zur Kenntnis genommen mit der Maßgabe, in Marquardt nur
einen Teil der Fläche in Anspruch zu nehmen, um eine weitere gewerbliche
Nutzung möglich zu machen.
Herr
Rietz spricht die Problematik Gewerbebetrieb Lerchensteig 42 an und weist
darauf hin, dass es einen entsprechenden Beschluss der SVV gibt. Er informiert,
dass er Akteneinsicht genommen hat und verweist auf eine 1997 erteilte
Baugenehmigung für ein durch die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
errichtetes Gebäude. Diese Baugenehmigung gelte nach Aktenlage auch für
gewerbliche Nachfolgebetriebe. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion
CDU/ANW zum FNP vor
Herr
Dr. Seidel erinnert daran, dass die Meinungen zu diesem Punkt schon mehrfach
ausgetauscht wurden und schlägt vor, über den Änderungsantrag abzustimmen.
Frau
Oldenburg kann aufgrund der dargestellten Aktenlage und des Beschlusses der SVV
feststellen, dass sie dem Änderungsantrag zustimmen wird.
Zum Friedrichpark fragt sie, wie
derzeit die Flächen landwirtschaftlich genutzt werden, auf denen die
Solaranlagen gebaut werden sollen und ob eine Parallelnutzung möglich ist. Sie
fragt, ob der Nutzer auch gleichzeitig der Eigentümer der Fläche ist.
Herr
Kahle kann zur derzeitigen konkreten Nutzung keine Aussage machen. Eigentümer
und Nutzer der Fläche sind nicht identisch. Das Eigentums-Nutzerverhältnis ist
geklärt.
Herr Dr. Seidel bittet um Abstimmung zum Änderungsantrag.
Änderungsantrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der
Auslegung des 2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der LH Potsdam DS
10/SVV/0040 für den Bereich Lerchensteig 42 eine Anpassung des Entwurfes an die
derzeitige Nutzung vorzunehmen, d.h. die Flächen der Kläranlage Potsdam-Nord
und die Fläche ehemals DLG (Lerchensteig 42) gemeinschaftlich als Gewerbefläche
auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 6
Stimmenthaltung: 2
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die Abwägung über die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentliche
Belange zum FNP- Entwurf (Stand: 05.03.2008) wird gebilligt (siehe Anlage 3).
2.
Der 2. Entwurf des
Flächennutzungsplanes (FNP) der Landeshauptstadt Potsdam mit Umweltbericht wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt (s. Anlage 1).
Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz
aufzustellende Landschaftsplan- 2. Entwurf der Landeshauptstadt Potsdam mit
Strategischer Umweltprüfung wird öffentlich ausgelegt (s. Anlage 2).
3.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange findet
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu ergänzten, bzw. geänderten Flächen statt.
4.
Ab Auslegungsbeschluss ist
der Entwurf des Flächennutzungsplanes Grundlage für neu aufzustellende
Bebauungspläne.
5.
Für die Beurteilung von
Bauvorhaben im Außenbereich nach §
35 Baugesetzbuch gilt der Entwurf des Flächennutzungsplanes dann als Grundlage,
wenn während der Auslegung keine Anregungen zu Änderungen in dem das
Bauvorhaben betreffenden räumlichen Zusammenhang eingegangen sind, die gegen
das Bauvorhaben sprechen.
Anlagen zur Vorlage
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