23.03.2010 - 3.3 Errichtung einer Flächensolaranlage im Friedric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die bereits im SB-Ausschuss am 23.2.10 gegebene Information und berichtet über die Beratung in den Ortsbeiräten, einschl. dem Ergebnis nach erfolgter intensiver Diskussion in gemeinsamer Sitzung der Ortsbeiräte Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren am 16.3.10. 

Die Ortsbeiräte Satzkorn und Uetz-Paaren haben die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

Aus dem Ortsbeirat Marquardt erfolgte der Gedanke, für die Marquardter Fläche nur eine eingeschränkte Nutzung im Sinne des Antrages zuzulassen. Von daher wurde die Vorlage der Verwaltung unter der Maßgabe, dass die Marquardter Fläche nur zum Teil mit einer Solaranlage überbaut wird; konkretisierende Festlegungen in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen und mit dem Satzungsbeschluss vorzulegen sind, einstimmig im Ortsbeirat Marquardt zur Kenntnis genommen.

 

Herr Dr. Seidel berichtet aus dem KOUL-Ausschuss, dass der Vorlage mit 9/0/2 zugestimmt worden ist. Dies erfolgte maßgebend aufgrund der Information, dass, in Marquardt nur ein Teil der Fläche in Anspruch zu nehmen ist, um eine weitere gewerbliche Nutzung möglich zu machen.

 

Herr Kirsch (BürgerBündnis) erhält das Wort und erkundigt sich, wie viel Fläche für Gewerbe übrig bleiben würde.

 

Frau Holtkamp informiert, dass es von den etwa 60 ha ca. 20 – 25 ha wären.

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) ergänzt, dass der Vorhabenträger ausdrücklich erklärt habe, bei Interesse für gewerbliche Nutzung die Solarmodule auch früher abbauen zu können.

Der Satzungsbeschluss wird der STVV im Juni 2010 vorgelegt werden; vorher erfolge die Beratung in den Ortsbeiräten, dem SB- und KOUL-Ausschuss.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Bebauungspläne           

Nr. 19 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Marquardt" (OT Marquardt)
Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT Satzkorn)
Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren" (OT Uetz-Paaren)

sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in einem Änderungsverfahren zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Die Änderung der Bebauungspläne soll auf der Grundlage der in Anlage 2 dargestellten Konzeptunterlagen erfolgen.

 

3.      Das Verfahren zur Änderung dieser Bebauungspläne ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

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Anlagen zur Vorlage