23.03.2010 - 3.3 Errichtung einer Flächensolaranlage im Friedric...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung auch OBR Satzkorn, Uetz-Paaren, Marquardt
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung)
erinnert an die bereits im SB-Ausschuss am 23.2.10 gegebene Information und
berichtet über die Beratung in den Ortsbeiräten, einschl. dem Ergebnis nach
erfolgter intensiver Diskussion in gemeinsamer Sitzung der Ortsbeiräte
Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren am 16.3.10.
Die Ortsbeiräte Satzkorn und
Uetz-Paaren haben die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Aus dem Ortsbeirat Marquardt
erfolgte der Gedanke, für die Marquardter Fläche nur eine eingeschränkte
Nutzung im Sinne des Antrages zuzulassen. Von daher wurde die Vorlage der
Verwaltung unter der Maßgabe, dass die Marquardter Fläche nur zum Teil mit
einer Solaranlage überbaut wird; konkretisierende Festlegungen in den
städtebaulichen Vertrag aufzunehmen und mit dem Satzungsbeschluss vorzulegen
sind, einstimmig im Ortsbeirat Marquardt zur Kenntnis genommen.
Herr Dr.
Seidel berichtet aus dem KOUL-Ausschuss, dass der Vorlage mit 9/0/2 zugestimmt
worden ist. Dies erfolgte maßgebend aufgrund der Information, dass, in Marquardt nur ein Teil der Fläche in Anspruch zu
nehmen ist, um eine weitere gewerbliche Nutzung möglich zu machen.
Herr Kirsch (BürgerBündnis)
erhält das Wort und erkundigt sich, wie viel Fläche für Gewerbe übrig bleiben
würde.
Frau Holtkamp informiert, dass
es von den etwa 60 ha ca. 20 – 25 ha wären.
Herr Goetzmann (Stadtplanung und
Bauordnung) ergänzt, dass der Vorhabenträger ausdrücklich erklärt habe, bei
Interesse für gewerbliche Nutzung die Solarmodule auch früher abbauen zu
können.
Der Satzungsbeschluss wird der
STVV im Juni 2010 vorgelegt werden; vorher erfolge die Beratung in den
Ortsbeiräten, dem SB- und KOUL-Ausschuss.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die
Bebauungspläne
Nr. 19 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt
Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Marquardt" (OT Marquardt)
Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt
Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT Satzkorn)
Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt
Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren" (OT Uetz-Paaren)
sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in einem Änderungsverfahren zu ändern (siehe
auch Anlage 1).
2. Die Änderung der Bebauungspläne soll auf der Grundlage der in Anlage 2 dargestellten Konzeptunterlagen erfolgen.
3. Das Verfahren zur Änderung dieser Bebauungspläne ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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