07.04.2010 - 8.7 Rechte von Kindern

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat dem von der Antragstellerin geänderten Punkt 1.  sowie dem Änderungsantrag der  Gruppe Die Andere zugestimmt. Der Beschlussvorschlag mit geänderter Terminstellung lautet nunmehr:

 

1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Ablauf des Jahres der Familie in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro einen Bericht zu erstellen, in dem dargestellt wird, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln verankert sind.

Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in und an den Verwaltungsprozessen lebendiger gestaltet und erweitert werden können, so dass sich die Beteiligung unkomplizierter und attraktiver vollziehen kann.

 

           Darüber hinaus sollen Möglichkeiten für die Einführung der Funktion einer/eines

           städtischen Kinderschutzbeauftragten geprüft werden.

 

2.   Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert die Landesregierung auf, die auf Bundesebene stattfindenden Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Kräften in geeigneter Form zu unterstützen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2011 vorzulegen.

 

Entsprechend dem Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, (zu dem sich kein Widerspruch erhebt), wird über die Punkte 1. und 2. getrennt abgestimmt.

 

 

Abstimmung:

Der Punkt 1. wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Der Punkt 2. wird

 

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Ablauf des Jahres der Familie in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro einen Bericht zu erstellen, in dem dargestellt wird, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln verankert sind.

Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in und an den Verwaltungsprozessen lebendiger gestaltet und erweitert werden können, so dass sich die Beteiligung unkomplizierter und attraktiver vollziehen kann.

 

     Darüber hinaus sollen Möglichkeiten für die Einführung der Funktion einer/eines  städtischen Kinderschutzbeauftragten geprüft werden.

 

2.   Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert die Landesregierung auf, die auf Bundesebene stattfindenden Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Kräften in geeigneter Form zu unterstützen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2011 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen