07.04.2010 - 8.7 Rechte von Kindern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE Äa Gruppe Die Andere
- Datum:
- Mi., 07.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/1147 Rechte von Kindern
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss hat dem von der Antragstellerin
geänderten Punkt 1. sowie dem Änderungsantrag
der Gruppe Die Andere zugestimmt.
Der Beschlussvorschlag mit geänderter Terminstellung lautet nunmehr:
1. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, nach Ablauf des Jahres der Familie in Zusammenarbeit mit dem
Kinder- und Jugendbüro einen Bericht zu erstellen, in dem dargestellt wird, wie
die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im
Verwaltungshandeln verankert sind.
Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie die Inhalte
und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in und an den
Verwaltungsprozessen lebendiger gestaltet und erweitert werden können, so dass
sich die Beteiligung unkomplizierter und attraktiver vollziehen kann.
Darüber hinaus sollen Möglichkeiten für die Einführung der Funktion
einer/eines
städtischen Kinderschutzbeauftragten geprüft werden.
2. Die Stadtverordnetenversammlung
Potsdam fordert die Landesregierung auf, die auf Bundesebene stattfindenden
Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Kräften in
geeigneter Form zu unterstützen.
Das
Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2011
vorzulegen.
Entsprechend
dem Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Dr. Wegewitz, Fraktion
SPD, (zu dem sich kein Widerspruch erhebt), wird über die Punkte 1. und 2. getrennt
abgestimmt.
Abstimmung:
Der
Punkt 1. wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Der
Punkt 2. wird
mit
26 Ja-Stimmen angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, nach Ablauf des Jahres der Familie in Zusammenarbeit mit dem
Kinder- und Jugendbüro einen Bericht zu erstellen, in dem dargestellt wird, wie
die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im
Verwaltungshandeln verankert sind.
Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie die Inhalte
und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in und an den
Verwaltungsprozessen lebendiger gestaltet und erweitert werden können, so dass
sich die Beteiligung unkomplizierter und attraktiver vollziehen kann.
Darüber hinaus sollen Möglichkeiten für
die Einführung der Funktion einer/eines
städtischen Kinderschutzbeauftragten geprüft werden.
2. Die Stadtverordnetenversammlung
Potsdam fordert die Landesregierung auf, die auf Bundesebene stattfindenden
Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Kräften in
geeigneter Form zu unterstützen.
Das
Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2011
vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21 kB
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