07.04.2010 - 9.2 Offenlegung der Geschäftsführergehälter

Beschluss:
geändert beschlossen
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Namens der Antragstellerinnen wird die Vorlage vom Stadtverordneten Naber, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Die Fraktion SPD beantragt, an den Beschlusstext anzufügen:

 

Wo dies aus vertraglichen bzw. rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist, soll spätestens bei Neu- oder Wiederbestellung einer Geschäftsführung der jeweilige Geschäftsführervertrag so abgefasst werden, dass der Geschäftsführer einer Veröffentlichung seiner Vergütung einschließlich aller Bestandteile zustimmt.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführergehälter (inklusive leistungsabhängiger Anteile und geldwerter Vorteile) aller kommunalen Unternehmen offen zu legen.

 

Wo dies aus vertraglichen bzw. rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist, soll spätestens bei Neu- oder Wiederbestellung einer Geschäftsführung der jeweilige Geschäftsführervertrag so abgefasst werden, dass der Geschäftsführer einer Veröffentlichung seiner Vergütung einschließlich aller Bestandteile zustimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen