05.05.2010 - 5.1 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für Klima,
Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie die Ortsbeiräte haben der
Vorlage mit zahlreichen Änderungen/Ergänzungen zugestimmt, die den
Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“, Anlage 1, ausgereicht
wurden.
Es erhebt sich kein Widerspruch gegen den Vorschlag
der stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller,
diese Änderungen und Ergänzungen einzeln abzustimmen.
1.
Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW (neue
Fassung vom 18.02.10):
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Auslegung des 2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der LH Potsdam DS 10/SVV/0040 für den Bereich Lerchensteig 42 eine Anpassung des Entwurfes an die derzeitige Nutzung vorzunehmen, d.h. die Flächen der Kläranlage Potsdam-Nord und die Fläche ehemals DLG (Lerchensteig 42) gemeinschaftlich als Gewerbefläche auszuweisen.
Abstimmung:
Diese Änderung wird
mit
Stimmenmehrheit
angenommen,
bei einigen
Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
2. Änderungsvorschlag des
Stadtverordneten Dr. Seidel, Fraktion SPD:
Die Wohnbaufläche im B-Plangebiet Bornim-Hügelweg ist
um die vorhandene Wohnbebauung im Staudenweg zu erweitern (siehe Darstellung).
Abstimmung:
Diese
Änderung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen
Stimmenthaltungen
3. Änderungsantrag des
Ortsbeirates Groß Glienicke (16.02.10)
Die in Anlage 4, Nr. 5 festgeschriebene Änderung ist zu
streichen.
Der Ortsbeirat ist gegen ein Entfernen der nördlichen Straßentrasse aus dem Planentwurf. Er bittet den Oberbürgermeister, Maßnahmen einzuleiten, die die Aufnahme des Streckenabschnittes von der Potsdamer Chaussee zur L 20 in den Bundesverkehrswegebau zum Ziel habe.
Abstimmung:
Diese
Änderung wird
mit 24
Ja-Stimmen angenommen,
bei 13
Nein-Stimmen
4.
Änderungsantrag des OBR Satzkorn (25.02.10)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der
Auslegung des 2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt
Potsdam für den Bereich der Satzkorner Bergstraße zwischen der Straße zum
Bahnhof und dem Bolzplatz beidseitig die Erhaltung der vorhandenen
Obstbaumallee aufzunehmen.
Die Empfehlung der Fachausschüsse wird zur Kenntnis genommen.
5. Änderungsantrag des
Stadtverordneten Kümmel, Fraktion SPD (vom 09.03.10):
Die südliche Erweiterung des Gewerbegebietes des
Kirchsteigfeldes wird abgelehnt. Die Fläche wird wieder als Waldfläche
dargestellt.
Abstimmung:
Dieser Änderungsantrag wird
mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 18 Ja-Stimmen.
6. Der Antrag der Verwaltung, die vorliegende Beschlussvorlage um
einen Punkt 1 A mit dem
Wortlaut:
Die im 2. Entwurf enthaltenen Eignungsgebiete für
Solaranlagen werden aus der Darstellung heraus genommen. Die Begründung ist
entsprechend zu ändern.
zu ergänzen, ist in der Austauschseite vom 29.03.2010
enthalten.
Im
Anschluss wird die DS 10/SVV/0040 in der geänderten Fassung zur Abstimmung
gestellt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die
Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentliche Belange zum FNP-Entwurf (Stand: 05.03.2008) wird gebilligt
(s. Anlage 3).
1A. Die im 2. Entwurf enthaltenen
Eignungsgebiete für Solaranlagen werden aus der Darstellung herausgenommen. Die
Begründung ist entsprechend zu ändern.
2. Der
2. Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) der Landeshauptstadt Potsdam mit
Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich ausgelegt (s. Anlage 1).
Der gemäß § 7 Abs. 5
Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan - 2. Entwurf
der Landeshauptstadt Potsdam mit Strategischer Umweltprüfung wird öffentlich
ausgelegt (s. Anlage 2).
3. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentliche
Belange findet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu ergänzten, bzw. geänderten Flächen
statt.
4. Ab
Auslegungsbeschluss ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes Grundlage für neu
aufzustellende Bebauungspläne.
5. Für
die Beurteilung von Bauvorhaben im
Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gilt der Entwurf des Flächennutzungsplanes
dann als Grundlage, wenn während der Auslegung keine Anregungen zu Änderungen
in dem das Bauvorhaben betreffenden räumlichen Zusammenhang eingegangen sind,
die gegen das Bauvorhaben sprechen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,5 MB
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435,8 kB
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2,9 MB
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3,5 MB
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5,6 MB
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5,7 MB
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25,6 kB
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4 MB
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10
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2,1 MB
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1,8 MB
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1,1 MB
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1,8 MB
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1,1 MB
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1,9 MB
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2,1 MB
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549,8 kB
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6 MB
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3 MB
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616,8 kB
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1,7 MB
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Anlagen
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1
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