21.04.2010 - 3.2 Sponsoringbericht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 21.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
10/SVV/0134 Sponsoringberichte
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Wie Herr Kümmel anmerkt, wurde die Drucksache in der letzten FA-Sitzung zurückgestellt.
Die Behandlung im Hauptausschuss ist in der Sitzung am 28. April 2010 vorgesehen.
Herr Schüler schlägt vor, den vorliegenden Antrag zu behandeln und ein Votum abzugeben, da der Ausschuss für Finanzen hier nicht federführend sei.
Herr Exner nimmt Bezug auf den vorliegenden Antrag. In seien Ausführungen spricht Herr Exner die Handbuchung auf Bundes- bzw. Landesebene an.
Herr Exner legt dar, dass der Sponsoringbericht, sollte man sich dafür entscheiden, diesen zu erstellen, nicht als Anlage zum Haushalt gehöre.
In der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sei geregelt, welche Anlagen der Haushaltssatzung beizufügen sind.
Hinsichtlich der Summe, ab welcher berichtet werden sollte, müsste man sich zu gegebener Zeit verständigen.
Herr Exner bittet abschließend darum, den Termin der Umsetzung noch etwas zu schieben, damit vorab geprüft werden könne, was, wie umgesetzt werden sollte.
Vorgeschlagen wird von einigen Ausschussmitgliedern die Zurückstellung der Drucksache und Wiedervorlage nach Vorlage des Votums des Hauptausschusses.
Frau B. Müller merkt an, dass auch sie es besser finde, wenn erst der Hauptausschuss sich mit dieser Drucksache befassen würde, um dann anschließend über eine grundsätzliche Richtung abstimmen zu können.
Herr Kümmel stellt den Antrag „Zurückstellung der Drucksache – Wiedervorlage nach Vorlage des Votums des Hauptausschusses“ zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Sponsoringbericht erstellen zu lassen, der Auskunft über die Höhe von Sponsoringleistungen durch öffentliche und private Geldgeber an die Landeshauptstadt Potsdam gibt. Dieser soll als Anlage zum Haushalt jährlich ausgereicht werden.
Darüber hinaus soll er in seiner Funktion als Gesellschafter die städtischen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, anweisen, eigene Aufstellungen nach Höhe und Empfänger über sämtliche getätigte Sponsoringleistungen jährlich in den Geschäftsberichten zu veröffentlichen.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2010 über den Stand zu berichten.