21.04.2010 - 3.4 Erleichterung der Kontrolle der Umsetzung des B...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kümmel und Herr Kaminski sprechen das derzeit praktizierte Verfahren an.

Es wird dargelegt, dass die Auswertung des Bürgerhaushaltes 2010 zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Beginn des Bürgerhaushaltes 2011 nochmals erfolgt.

Wie Herr Exner erklärt, werde man da erfahren, was aus den Vorschlägen 2010 geworden ist. Herr Exner  und Herr Kaminski verweisen in ihren Ausführungen auf die zeitnahen Darstellungen in den Gremien und in diesem Zusammenhang auf den Internetauftritt. Eine zusätzliche Berichterstattung wird derzeit nicht als notwendig angesehen.

 

Wie zusammenfassend erklärt wird, erfolgt die Diskussion zum Bürgerhaushalt in jedem Jahr im Zusammenhang mit der Diskussion zum Haushalt. Herr Exner verweist auf die Bestimmungen in der Kommunalverfassung zur Aufstellung des Haushaltes und erklärt, dass der Bürgerhaushalt nicht als Anlage zum Haushalt erarbeitet werde.

 

Herr Kümmel stellt den vorliegenden Antrag 10/SVV/0161 zur Abstimmung:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die durch die Stadtverordnetenversammlung angenommenen Vorschläge des Bürgerhaushalts sollen stets im Anhang des Haushaltsplans unter Angabe der für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bereit gestellten Gelder angeführt werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  6

Stimmenthaltung: 1

 

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