22.04.2010 - 2.2 Parkverbot im Vogelsang (Eigenheimsiedlung)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Oldenburg bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Borowietz (Sicherheitspartnerschaft) erklärt, dass die Sicherheitspartnerschaft für die Ausweitung des Parkverbotes plädiert. Er schildert kurz die derzeitige Situation und macht deutlich, dass er es für sinnvoll hält, wenn eine Expertenrunde sich vor Ort ein Bild macht.

 

Herr Schrewe (Bereich Straßenverkehr) sagt zu, dass die Verwaltung den Antrag prüfen wird. Er weist darauf hin, dass in diesem Fall auch die Eltern der Kinder, die die Schule nutzen, Anlieger sind.

 

Herr Wollenberg fragt, in welchem Zeitraum die Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Herr Schrewe erklärt, dass noch ca. zwei Wochen für die Prüfung benötigt werden und deshalb ein Ergebnis bis zur Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2010 nicht realisiert werden kann.

 

Herr Henning regt an, das Problem in der Schule mit den Eltern zu besprechen.

 

Herr Teuteberg schlägt vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

 

Herr Jäkel macht deutlich, dass für die Schüler ein Fußweg von ca. 100 bis 150 Metern durchaus zumutbar wäre. Auch dies sollte in die Prüfung mit aufgenommen werden.

 

Frau Oldenburg übernimmt die Anregung zum Prüfauftrag.

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob

1.      in der Straße „Vogelsang“ ein einseitiges Parkverbot ausgesprochen werden kann

und

2.      ob der letzte Abschnitt des Ravensbergweges (Vogelsang bis zum Wald) nur für Anlieger freigegeben werden kann. Oder welche weiteren geeigneten verkehrsleitenden Maßnahmen möglich sind.

Über das Ergebnis ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juni 2010 zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10                                         

Ablehnung:                               0

Stimmenthaltung:                1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.