22.04.2010 - 2.4 Verfahren zur Veröffentlichung von Baumfällgene...

Beschluss:
vertagt
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Herr Menzel bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass laut Antrag der Stadtverordnetenversammlung zur 17. Sitzung zu berichten ist. Diese hat bereits am 07.04.2010 stattgefunden.

 

Herr Menzel ändert den letzten Satz wie folgt:

„Der Stadtverordnetenversammlung ist zur 19. Sitzung zu berichten.“

 

Herr Wollenberg spricht sich grundsätzlich für das Anliegen aus. Die Informationen, die der Ausschuss bereits erhält, könnten entsprechend ergänzt werden.

 

Herr Claes (Bereich Grünflächen) macht darauf aufmerksam, dass die Bekanntgabe der Baumfällungen in der Presse auf Verständnis bei den Bürgern stößt. In der Verwaltung gehen diesbezüglich sehr wenige Nachfragen von Bürgern ein.

 

Herr Rietz spricht sich gegen den Antrag aus, da  hier in einem großen Umfang Verwaltungskräfte gebunden werden, die für andere wichtige Aufgaben genutzt werden sollten.

 

Herr Dr. Schlomm fragt die Verwaltung, welchen Nutzen die Stadt davon hat, wenn in bestimmten Bereichen sehr viele Bäume gefällt werden, die aus seiner Sicht gesund sind. Als Beispiel führt er die umfangreichen Fällungen in der Waldstadt ein. Er fragt, ob es außer Gefahrenabwehr noch andere Gründe für Baumfällungen gibt.

 

Herr Claes macht deutlich, dass den Fällungen in der Waldstadt ein langjähriger Prozess gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen vorangegangen ist. Hier handelt es sich um dringend notwendige Fällmaßnahmen, die jahrelang fällig gewesen werden. Es waren ausschließlich Gefahrenabwehrmaßnahmen, die nichts mit  Holzverwertung zu tun haben.

 

Herr Henning stimmt Herrn Claes grundsätzlich zu. Er fragt, ob die Informationen, die der Ausschuss erhält auch über das Internet abzurufen gibt.

Außerdem weist er auf großflächige Fällarbeiten oberhalb der Kunersdorfer Straße hin.

 

Herr Claes sagt zu, die Einstellung der Mitteilungen über Baumfällungen in das Internet zu prüfen. Er macht deutlich, dass es immer einen gewissen Anteil an Fällungen zur Gefahrenabwehr gibt, bei denen eine Information im Vorfeld nicht möglich ist.

Bezüglich des Hinweises auf Maßnahmen in der Kunersdorfer Straße weist er darauf hin, dass es sich hier um eine Waldfläche handelt. Hier hat die Landeshauptstadt Potsdam keinen Einfluss.

 

Herr Dr. Otto bittet um Verständigung zur Formulierung des Antrages und Abstimmung.

 

Herr Menzel macht deutlich, dass es ihm nicht um die Fällungen des Bereiches Grünflächen geht, sondern um die Fällungen von Privatpersonen sowie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Er fragt Herr Bolze nach der Möglichkeit, die Veröffentlichung analog zu Pankow zu praktizieren.

 

Herr Bolze (Bereich Umwelt und Natur) erklärt, dass die LHP auf die Fällungen in Waldgebieten keinen Einfluss hat. Die Fällungen im öffentlichen Straßenland müssen vom Baulastträger vorgenommen werden. Hier gibt es lediglich eine Informationspflicht.

Bei Privatfällungen ist die Veröffentlichung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Er macht auch darauf aufmerksam, dass die erteilte Fällgenehmigung zwei Jahre gültig ist. Bei dieser wird immer auch Ersatzpflanzung beauflagt. Bei Gefahr im Verzug hat der Bürger auch die Möglichkeit, den betreffenden Baum zu fällen und die Verwaltung darüber zu informieren. Dieser wird dann nach der Fällung durch die unteren Naturschutzbehörde begutachtet.

Bezüglich der Fällungen durch die Schlösserstiftung erinnert er daran, dass diese in der Vergangenheit große Teile der Verwaltung gebunden haben. Aus diesem Grund wurde ein Pflegekonzept erarbeitet.

 

Herr Jäkel empfiehlt dem Antragsteller, den Antrag zurückzustellen und in der Fraktion erneut zu beraten.

 

Herr Menzel stellt den Antrag zurück.

 

Herr Rietz erinnert an die Geschäftsordnung, und weist darauf hin, dass über die Zurückstellung des Antrages abgestimmt werden muss wenn dieser überarbeitet werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:               2

Der Antrag wird zurückgestellt.

 

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