27.04.2010 - 3.8 Bebauungspläne in Grube

Beschluss:
vertagt
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Der Antrag wird von Frau Bankwitz eingebracht.

Herr Goetzmann führt aus, dass trotz ähnlicher wiederkehrender Anfragen aus den letzten Jahren zur Fortführung der Bebauungspläne in Grube, die Prüfung immer wieder zu dem gleichen Ergebnis kommt. Eine Fortführung der Bebauungspläne kann nicht erfolgen, da sie den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entgegen stehen. Eine Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.

Zudem kann eine „Aktivierung“ des Bebauungsplans „Am Küssel“ ohnehin nicht mehr erfolgen, da der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan bereits mit Beschluss vom 5.12.2007 aufgehoben wurde. Bei Beibehaltung der gleichen Planungsziele müsste eine Neuaufstellung des Verfahrens erfolgen. Im Übrigen verweist Herr Goetzmann auf den am 5.12.2007 beschlossenen Zusatz zum Aufhebungsbeschluss, dass mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses die vorhandene Bebauung im Außenbereich verbleibt und Bestandsschutz genießt und das im Interesse der Anwohner die Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden soll. Entsprechende Zusagen wurden von der Stadtverwaltung gegeben.

 

Frau Bankwitz informiert, dass sich der Ortsbeirat Grube in seiner Sitzung Donnerstag mit dieser Thematik befassen wird. Die Ergebnisse aus der Ortsbeiratssitzung sollten abgewartet werden.

 

Weitere Anfragen gibt es nicht.

 

Der Antrag wird auf die nächste Sitzung vertagt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung:

 

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