28.04.2010 - 3 Rederecht für Stadtverordnete in Ausschüssen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Gruppe Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Der
Oberbürgermeister verweist eingangs auf die Zurückstellung dieser Drucksache
mit der Maßgabe, eine Stellungnahme der Verwaltung einzuholen. Er bittet Frau
Krusemark, die für den erkrankten Beigeordneten für Zentrale Steuerung und
Service, Herrn Exner, an der Hauptausschusssitzung teilnimmt, das Ergebnis der
Prüfung durch die Kommunalaufsicht zur Kenntnis zu geben.
Frau
Krusemark betont, dass der § 30 Abs. 3 diese Frage abschließend regele und
danach jeder Gemeindevertreter das Recht habe, in der Gemeindevertretung sowie
in den Ausschüssen, in denen er Mitglied ist, das Wort zu ergreifen -
alle anderen Gemeindevertreter haben nur ein passives Teilnahmerecht. Sie schlägt
vor, die Stellungnahme der Kommunalaufsicht der Niederschrift als Anlage
beizufügen.
Herr
Dr. Scharfenberg merkt an, dass die Fragestellung speziell an die Besonderheit
der „Gruppe", die es ja in der Brandenburgischen Kommunalverfassung
faktisch nicht gebe, geknüpft wurde und fragt, ob dazu seitens der
Kommunalaufsicht etwas ausgeführt worden sei. Frau Krusemark entgegnet, dass
hierbei die Abgrenzung von Fraktionen und Gruppen keine Rolle spiele und
insofern darauf auch kein Bezug genommen worden sei.
Der
Oberbürgermeister weist darauf hin, dass somit dem Antrag nicht zugestimmt
werden könne und stellt diesen zur Abstimmung:
Die
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird in
§ 2
Absatz 2 wie folgt ergänzt:
Gruppen
und Fraktionen haben Rederecht in den Ausschüssen, in denen sie nicht mit Sitz
und Stimme vertreten sind. Dieses
Rederecht steht zu jedem Tagesordnungspunkt nur jeweils einem oder einer
Stadtverordneten der nicht vertretenen Fraktionen zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
23,5 kB
|