26.05.2010 - 12 Ankauf von Belegungsrechten für Wohnungen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegenden Voten des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, der mit Änderungen 5/0/1  zugestimmt habe und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, der ebenfalls mit Änderungen zugestimmt habe.

Anschließend bringt Herr Vöhse den Antrag ein.

Herr Lehmann führt aus, dass sich hier die Frage stelle, ob der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen der richtige Ausschuss gewesen sei, der sich mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte. Trotzdem habe der Ausschuss auf Grundlage des Vorschlags des Ausschusses für Gesundheit und Soziales eine eigene Formulierung gefunden und die Argumente der Verwaltung diesbezüglich berücksichtigt. Deshalb empfehle er, dem Text des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zu folgen.

Herr Kümmel betont, dass ein Ankauf von Belegungsrechten aus dem Mitteln des städtischen Haushalts wohl nicht möglich sei. Auch in der Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen stehe das Wort „Erwerb“, was erst einmal  neutraler erscheine, es denn aber doch nicht sei. Die Verwaltung überlege, Belegungsrechte nicht zu kaufen, sondern als „Gegenleistung“ zu erhalten. Er schlägt vor, den ersten Satz des letzten Absatzes zu streichen, weil alles andere nicht darstellbar sei.

Frau Engel-Fürstberger stellt die Frage, ob es der richtige Weg sei, den ohnehin schon knappen Wohnungsmarkt dadurch zu verengen und nicht in den Wohnungsbau zu investieren.

Auf den Hinweis von Herrn Vöhse, dass es dafür bereits erfolgreiche Modelle gebe, wie z. B. in München entgegnet der Oberbürgermeister, dass das die Stadt auch 25 Mio Euro koste. Frau Engel-Fürstberger fügt hinzu, dass in München Wohnungsnot anders definiert werde als in Potsdam.

Herr Dr. Scharfenberg spricht sich für die Beschlussfassung aus, weil er bisher nur Problembeschreibungen gehört habe, aber keine Lösungen und das, obwohl der belegungsgebundene Wohnraum immer weiter zurückgehe. Den Ankauf von Belegungsrechten halte er für die beste Variante der Einflussnahme, was die Verwaltung sehr ernst nehmen sollte.

Auf den Änderungsantrag von Herrn Kümmel Bezug nehmend fragt Herr Naber, warum dieser den Antrag präzisierende Satz nun wegfallen solle; er wolle schon Varianten sehen, um das bewerten zu können. Herr Kümmel zieht seinen Änderungsantrag unter der Maßgabe zurück, dass das Wort „insbesondere“ durch „auch“ ersetzt wird.

Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Textfassung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen abzustimmen, spricht sich Frau Dr. Müller aus. Im Text des Ausschusses für Gesundheit und Soziales fehle der Begriff „Wohnungsbauprogramm“, was aber auch eingefügt werden könne, und werde auf ein Teilkonzept von mindestens 10 Jahren ausdifferenziert nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen abgestellt, was in der anderen Textfassung nicht der Falle sei.

Gegen den Vorschlag, die beiden Textfassungen alternativ abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch.

Die Fassung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit folgendem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ein Teilkonzept zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.

Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

Das Teilkonzept soll auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren angelegt sein und nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen ausdifferenziert sein.

Das Ergebnis soll der STVV im Oktober 2010 vorgelegt werden.

wird mit 8 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

Die Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt innerhalb der Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen sowie Wohnungsbauförderprogramms der LHP, ein Konzept zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.

Darin sollen auch Varianten für den Erwerb von Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010 vorgelegt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0