18.05.2010 - 3.5 Sonstige Investitionmittel aus dem Zukunftsinve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kümmel bringt den Antrag ein. Er bestätigt, dass es den Auftrag seitens der STVV gegeben habe, die Baumaßnahme Mangerstraße im Rahmen des Konjunkturpaketes II (KP II) durchzuführen. Zwischenzeitlich sei man jedoch zu der Einsicht gelangt, dem primären Wunsch der Anlieger zum Erhalt der Pflasterstr. nachzukommen. Aus diesem Grund erfolge die Anregung, den Einsatz der KP II-Mittel sinnvoller an anderer Stelle einzusetzen (Ziel Lärmschutzmaßnahmen).

Die Lärmbelästigung in der Neuendorfer Str. sei groß.

 

 

Die Ausschussvorsitzende schlägt zum Verfahren vor, der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, sich zu ihrer Vorlage (Einbringung in STVV Juni 2010) zu äußern.

 

 

Herr Goetzmann betont, dass er die Diskussion zur Vorlage 2. Bauabschnitt (BA) nicht komplett vorweg nehmen wolle. Jedoch sei es erforderlich, die Argumente und Zusammenhänge aus der Vorlage für den 2. BA zur Kenntnis zu geben:

-         Abarbeitungstand der Maßnahmen zum KP II

-         Maßgebliche Gesichtspunkte zur Mangerstraße

-         Finanzierungsgerüst Mangerstraße

 

 

Die Ausschussvorsitzende bittet im Vorgriff der weiteren Ausführungen das Finanzierungsgerüst dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Frau Woiwode berichtet zum Ist-Stand KP II, dass im Sommer letzten Jahres der Auftrag der STVV erteilt worden ist, die Baumaßnahme Charlottenstraße, die Potsdamer Straße und die Mangerstraße durchzuführen.

Zur Charlottenstr. wird im Moment der Auftrag ausgelöst; der Baubeginn wird im Mai erfolgen.

Zur Potsdamer Straße haben sich die Baußmaßnahmen im Untergrund komplizierter gezeigt, als angenommen; die im Haushalt eingestellten Mittel sind voraussichtlich nicht ausreichend. Die Maßnahme ist zu Ende geplant worden, die Submission erfolgt im Juni 2010, Baubeginn ist noch dieses Jahr; voraussichtliches Bauende erfolgt noch dieses Jahr, auf alle Fälle wird die Fertigstellung sicher im Zeitraum des KP II liegen.

Zur Mangerstraße hat es hinsichtlich der KAG-Umlage 2 Anliegerveranstaltungen am 14.1. und 25.2.10 gegeben. Die Planung als Amtsentwurf ist soweit fertiggestellt, so dass der Abruf der KP II Mittel erfolgen könne.

Lärmminderung würde durch den Asphalt gewährleistet; aber auch andere Defizite im Bereich der Mangerstr., wie

-         Beschluss von Barcelona (barrierefreie Herrichtung ....)

-         Umsetzung Radverkehrskonzept

-         Regenwasserkonzept (keine Einleitung mehr in den Heiligen See)

können behoben werden.

Durch den KP II Einsatz erfolge die Stärkung der regionalen Wirtschaft (möglichst schnelle Planung und Umsetzung der Bauvorhaben).

 

Bei der Mangerstraße ist den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Satzung zur Anliegerbeteiligung entsprochen worden. In der ersten Anliegerbeteiligung wurde deutlich, dass nicht alle Teile der Mangerstraße (z.B. Abschnitt Berliner Str. – Mühlenweg) ausgebaut werden müssen.

 

Das Pflastergutachten trifft die Aussage, dass Pflastersteine

-         nicht wieder einbaufähig

-         in Teilen wiederverwendbar

-         bzw. nicht mehr vorhanden

sind.

 

Die Ergebnisse der Anhörung sind im SB-Ausschuss im April 2010 zur Kenntnis gegeben worden.

Zum 1. BA läuft derzeitig das Verfahren zur Ausschreibung, Submission findet Anfang Juni 2010 statt.

Zum 2. BA war das Ergebnis der Anlieger sehr knapp. Von 38 Eigentümern haben sich 20 gegen die Maßnahme ausgesprochen. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung eine Vorlage zur Entscheidung in der STVV vorbereitet.

 

Zum Kostengerüst informiert Frau Woiwode (sh. Anlage),

Gesamtkosten knapp 1,9 Mio. €,

Aufteilung in 1. BA  ca. 700 T€

               2. BA (v. der Otto-Nagel-Str. bis zum Mühlenweg) ca. 1,2 Mio. €

Zum Bauvorhaben sind Ingenieurverträge ausgelöst und mehrere Gutachten in Auftrag gegeben worden. Volumen ca. 155 T€.

Frau Woiwode geht im Einzelnen auf die Verteilung der Kosten in einzelne Säulen ein (sh. Anlage).

 

Derzeitig sind im Haushalt 127.800 T€ eingestellt. Bisher wurden 60 T€ Fördermittel abgerufen, die Rückzahlungszinsen würden ca. 3.000 € betragen.

 

Der Abrechnungsstand der Planung 1. BA und 2. BA  liegt bei derzeitig ca. 135 T€ .

 

 

Herr Goetzmann fasst als Quintessenz zusammen: Würde man die Mangerstraße als Ganzes aufgeben, läge nach Aufrechnung der Eigenmittel gegen die ausgelösten Aufträge die Gesamtsumme im negativen Bereich. Der Abruf der KP II Mittel könne nur erfolgen, wenn Eigenmittelkomplementierung möglich wäre. Herr Goetzmann macht deutlich, dass auch im Falle der Umsetzung nur des 1. BA nicht genug noch verfügbare Eigenmittel für andere Vorhaben zur Verfügung stünden.

 

 

Zur Rückfrage von Herrn Kirsch (Rederechtsgewährung durch den SB-Ausschuss) zu Mehrkosten Pflaster und kein KPII informiert Frau Woiwode, dass es sich hier nicht um eine Anliegerstraße mit 75 % Kostenumlage, sondern um eine Haupterschließungsstraße handeln würde.

Mehrkosten Pflaster:        250.000 Euro (ca. 50% bleibt bei Stadt/ca. 50% Umlage auf Anlieger nach KAG)

bisheriger Anteil LHP für den 2. BA :  ca. 70.000 Euro

bisherige Förderung nach KPII       :  ca. 310.000 Euro

zzgl. 50% Pflastermehrkosten        : ca. 125.000 Euro

         LHP Anteil gesamt                       505.000 Euro, d.h. ca. 435.000 Euro mehr

                                                                    als mit KPII und Fahrgasse in Asphalt

 

Herr Teuteberg hinterfragt die im November 2009 gemachte Aussage, ob es rechtlich zulässig sei, KP II Mittel an anderer Stelle einzusetzen, wenn ausreichend Eigenmittel zur Verfügung stehen?

 

 

Frau Woiwode teilt mit, dass die Verwaltung zum angesprochenen Zeitpunkt eine andere Information gehabt habe. Zum damaligen Zeitpunkt war der Einsatz für die 3 zuvor genannten Maßnahmen vorgesehen.

 

 

Herr Kümmel betont, dass die Stadt nicht auf den Planungsleistungen sitzen bleiben werde (keine völlig verlorenen Gelder), sondern diese für die spätere Durchführung nutzbar wären. Er bittet um Information zum Stand, was passiert, wenn der 1. BA gebaut und der 2. BA gelassen wird?

 

 

Frau Woiwode berichtet, dass im 2. BA  69.450 € Eigenmittel vorgesehen worden sind; davon sind bereits durch vollzogene Planung 64 T€ gebunden. D.h. 6 T€ sind übrig.

 

 

Frau Hüneke bittet um Auskunft, welche Mittel vor dem KP II ausgegeben worden sind?

 

 

Frau Woiwode erläutert, dass die Planung der Mangerstraße anteilig in der Vorplanung vorgelegen habe; jedoch zum damaligen Zeitpunkt kein Planungsende erfolgt ist, weil klar war, dass diese Maßnahme nicht umsetzbar war. – Lag zum früheren Zeitpunkt nur in der Leistungsphase 2 angedacht vor.

 

 

Herr Goetzmann verweist auf die  Planungsstände:

Für den 1. BA gab es noch gar keine Planung

Für den 2. BA nur die Leistungsphase 1 und 2

 

 

Das von Herrn Kühnemann angesprochen Gutachten diente zur Grundlagenermittlung Leistungsphase 1.

 

 

Herr Lehmann vergegenständlicht noch einmal das Gesagte: für 2010 sind keine Eigenmittel mehr im Haushalt enthalten. Er erinnert, dass es zum 1. BA im SB-Ausschuss eine ausführliche Diskussion gegeben habe und kann deshalb den Antrag von Herrn Kümmel nicht unterstützen.

Zum Antrag 10/SVV/0378 Neuendorfer Str. hält Herr Lehmann nur den Bereich zwischen Lidl und der abgekappten Bahnhofsstr. für wichtig, zumal festgestellt worden ist, dass in diesem Jahr keine Eigenmittel für die Co-Finanzierung v. KP II vorhanden sind.

 

 

Herr Jäkel hält die Grundintention des Antrages 10/SVV/0378 für begrüßenswert. Er betont, dass er selbst inhaltlich zugesichert habe, nicht gegen den Mehrheitswillen der Anliegen politisch entscheiden zu wollen.

Er halte es für wichtig, nicht nur die Eigentümer/Anlieger zu berücksichtigen, sondern das Anwohnerinteresse mehr in den Vordergrund zu stellen. Eine große Zahl sei nicht dafür, bzw. dagegen.

Den 1. BA sollte man passieren lassen. Beim  2. BA die Planung sauber zurück stellen und im Zusammenhang mit dem Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (10/SVV/0438) einer sinnvollen Verwendung zukommen zu lassen.

Herr Jäkel spricht hier eine haushaltsbegleitende Umschichtung an.

 

 

Frau Hüneke erläutert die Intention des Antrages 10/SVV/0438 (Einbringung in STVV Juni 2010). Ziel sei der Auftrag an die Verwaltung ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für die Mangerstr. zu erarbeiten, um den Erhalt des Pflasters in der gesamten Straße ebenso wie die Berücksichtigung wichtiger Ziele wie des Abbaus der Wassereinleitung in den Heiligen See und die Barrierefreiheit mittelfristig zu ermöglichen.  In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP sei ein Vorschlag enthalten, wie mit jedem weiteren Abschnitt umgegangen werden solle.

Frau Hüneke regt unterstützend zum Antrag an, sich vor Ort umzusehen.

Bei Beschlussfassung zum Einsatz KP II Mittel sei der STVV nicht bekannt gewesen, dass dies zwingend mit Lärmminderungsmaßnahmen und damit der Aufgabe des Pflasters verbunden ist.

Anhand von Fotos geht sie auf die gegenwärtige Situation in den verschiedenen Bereichen der Mangerstraße erläuternd ein und wirbt insbesondere für den Verzicht auf den Ausbau im BA 1, der ebenso wie die anderen Teilstücke wertvolles Zeugnis der Ortsgeschichte ist.

 

 

Frau Oldenburg äußert sich verwundert, dass es überhaupt in der Mangerstraße eine solche Planung mit Asphalt gegeben habe. Es hätte ihres Erachtens nicht dazu kommen dürfen; sie spricht sich für den Abbruch des Vorhabens aus.

Frau Oldenburg stellt den GO-Antrag auf Schluss der Rednerliste.

Herr Jäkel spricht sich dafür aus, dass Herr Kümmel abschließend zu seinem Antrag zu Wort kommt.

Herr Teuteberg spricht gegen den Abbruch der Rednerliste, der TOP sollte heute abschließend beraten werden.

Abstimmung des GO-Antrages: 2/3 – damit abgelehnt.

 

Herr Kümmel verweist zur Neuendorfer Str. darauf, dass der Abschnitt vom Keplerplatz bis zur Nutheschnellstr. am belasteten sei. Das haushalterische Problem der Verwaltung ist jetzt deutlich geworden. Für ihn stelle sich die Frage, wenn der 2. BA nicht gemacht wird, wie viel Eigenmittel für 2011 für die Mangerstr. drin stehen.

 

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass die Eigenmittel 2010/2011 für die gesamte Maßnahme 127.800 € betragen.

Er macht aufmerksam, dass hier über Investitionen gesprochen wird. Nicht die jährliche Planung, sondern das Investitionsprogramm sei mit dem Haushalt 2010 durch die STVV beschlossen worden, d. h. welche Mittel für Maßnahmen 2010, 2011 und 2012 zur Verfügung stehen. D.h. es gäbe nur den Weg der Umverteilung.

Hier gibt es kein Geld zur Komplementierung.

 

Auch wenn Maßnahmen nicht jetzt, sondern irgendwann durchgeführt werden sollen, sind als Voraussetzung entsprechende Gelder erforderlich.

Bilanz: Geld, was ausgegeben worden ist, kann nicht noch einmal eingesetzt werden. Beim Haushalt sind die Mittel im Investitionsplan den Maßnahmen im Investitionsprogramm zugeordnet und haben einen Anspruch auf Umsetzung.

Wenn der Beschluss erfolgt, den 2. BA nicht durchzuführen, bleiben 6 T€ Eigenmittel. Es ist nicht erkennbar, für welche andere Maßnahme diese einsetzbar wären.

 

 

Herr Teuteberg kann den Ausführungen von Herrn Goetzmann folgen.

Zu den Anträgen äußert Herr Teuteberg:

10/SVV/0438 – Mangerstr. im jetzigen Zustand erhaltenswert; keine Asphaltdecke; Antrag zielt auf die bereits vorhandene Beschlusslage; im Kontext Beschluss zum Erhalt der Pflasterstr. und Beschluss Denkmalbereichssatzung. Zu den Inhalten hält er fest, dass die Mangerstraße im Entwurf 2009 eingestellt war; ein Zeitpunkt als noch nicht klar war, dass KP II Mittel zur Verfügung stehen würden.

Wenn die KP II Mittel nicht gekommen wären, wäre die Mangerstraße ohne Asphalt saniert worden. Aus diesem Grunde bittet er um Unterstützung des Antrages 10/SVV/0438 als Handlungsgrundlage für die Verwaltung.

Das Anliegen des Antrages 10/SVV/0378 wird seitens der Fraktionen Grüne/B90, FDP unterstützt. Es sollte jedoch keine Auswahl einer konkreten Straße erfolgen.

Herr Teuteberg stellt für die Fraktionen FDP und DIE Linke den Antrag:

10/SVV/0378 – Ersetze den 2. Satz in:

Dafür ist eine geeignete Straße, z.B. die Neuendorfer Str., als Projekt zur Lärmsanierung aufzunehmen.

 

Herr Teuteberg stellt die Frage, wie viel Eigenmittel benötigt werden, um das volle Programm KP II anzusetzen? Ggf. könnten für 2011 geplante Eigenmittel zur Ausschöpfung der vollen KP II Mittel bereits in 2010 eingesetzt werden.

 

 

Herr Goetzmann erinnert nochmals daran, die Mangerstraße im Investitionsprogramm als vorgeschlagene Maßnahme heraus gefallen war, weil im Haushalt nicht genügend Eigenmittel zur Komplementierung von Fördermitteln zur Verfügung gestanden haben.

Wenn mit dem Antrag das Ansinnen eines klaren Auftrages an die Verwaltung verfolgt wird, die aktuell zur Verfügung stehenden KP II Mittel auszuschöpfen, auch wenn bereits die dafür zur Verfügung stehenden Eigenmittel aufgebraucht sind, dann müsse aber auch die Ansage erfolgen, welche im Investitionsplan aufgestellte Maßnahme zugunsten der Komplementierung KP II Mittel herausgelöst werden soll. Das heißt: ein klarer Auftrag an die Verwaltung.

 

 

Im Verlaufe der weiteren Diskussion kommen Herr Kühnemann, Herr Pfrogner, Frau Wendeler, Herr Lehmann, Frau Oldenburg, Herr Teuteberg nochmals zu Wort.

 

Die Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass es ein deutliches Signal gebe, dass die KP II Mittel, die für Lärmminderungsmaßnahmen gedacht sind, auch entsprechend eingesetzt werden sollen.

 

Herr Kümmel übernimmt den Änderungsantrag der Fraktion FDP und DIE Linke (Ersatz des 2. Satzes – sh. oben).

 

Der entsprechend geänderte Antrag 10/SVV/0378 wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Sanierung der Mangerstraße aus den vom Land Brandenburg pauschaliert zur Verfügung gestellten sonstigen Investitionsmitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) wird aufgegeben. Dafür wird die Neuendorfer Straße als Projekt der Lärmsanierung aufgenommen. Dafür ist eine geeignete Straße, z.B. die Neuendorfer Straße, als Projekt zur Lärmsanierung aufzunehmen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte dafür einzuleiten. Der Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2010 zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen