11.05.2010 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 129 "Erweiterung des Wissensc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung auch OBR Golm
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Goetzmann
bringt die Vorlage mit Hinweis auf die parallel durchzuführende Umlegung ein.
Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag:
1.
Im Beschlusstext sind
die Punkte 3. und 4. zu streichen. Über die Anordnung einer Baulandumlegung ist
separat, jedoch frühestens mit dem Auslegungsbeschluss des B-Planes zu
entscheiden,
- Auf
Seite 2 der Begründung ist der 2. Absatz „Im weiteren Verfahren ist die
Aufhebung ... (OT Golm) zu prüfen, zu ersetzen durch:
Im weiteren Verfahren sind:
-
die
verträgliche Abgrenzung zur beabsichtigten Wohnbebauung östlich des
Plangebietes zu untersuchen
-
in
diesem Zusammenhang die Festsetzung der östlichen Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches zu überprüfen,
-
der
weitere Umgang mit dem im Verfahren befindlichen B-Plan Nr. 09/96 BA 2 „Großer
Plan Am Herzberg BA 2“ (OT Golm) zu klären.
Herr
Dr. Seidel macht deutlich, dass über die Umlegung erst nachgedacht werden
solle, wenn die Grundrichtung erkennbar ist. Deshalb schlägt er vor, die
Umlegung vom Bebauungsplanverfahren zu entkoppeln.
Herr
Kutzmutz als Mitglied des Umlegungsausschusses hält es ebenfalls für besser,
die Veränderung des Geltungsbereiches erst darauf zu legen, wo schon etwas –
ohne Umlegung - gemacht werden
kann.
Herr Teuteberg verlässt die Sitzung.
Herr Goetzmann äußert, dass Kritik hinsichtlich des Satzes
in der Begründung berechtigt sei und eine Umformulierung sachgerecht wäre.
Problematisch sieht er den 2. Anstrich des Änderungsantrages. Er macht
deutlich, dass die Präferenz auf der Weiterentwicklung des Wissenschaftsparkes
liege, so dass das Gewicht auf die Erweiterung des Wissenschaftsparkes in den
Vordergrund zu stellen ist.
Hinsichtlich der Umlegung spricht Herr Goetzmann gute
Erfahrungen bei der parallelen Durchführung Bebauungsplanverfahren und Umlegung
aus seiner früheren Tätigkeit an. Der Vorteil eines Umlegungsverfahrens ist,
dass der Ausgleich zwischen den Beteiligten geschaffen wird.
Als Beispiel für eine gute Entwicklung führt er den Bereich
Drewitz an der Trebbiner Straße an und wirbt nochmals ausdrücklich für die
Verkoppelung der Verfahren.
Herr Jäkel trägt den Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel
mit.
Herr Dr. Seidel nimmt die Informationen auf und streicht in
seinem Antrag die Worte „jedoch frühestens mit dem Auslegungsbeschluss des
B-Plans“.
Er spricht sich nochmals dafür aus, dass der
Aufstellungsbeschluss nicht mit der Umlegung belastet werden sollte. Keinen
Widerspruch sieht er, dass das Primat bei der Erweiterung des
Wissenschaftsparkes liege. Sein Antrag bezieht sich darauf, nur die östliche
Grenze mit der Wohngebietsplanung abzugleichen.
Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Dr. Seidel: 6/0/0
Der
entsprechend geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 129 „Erweiterung des Wissenschaftsparks Golm" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe auch Anlage 1).
2.
Das
Planverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).
3.
Für
diesen Bebauungsplan wird nach § 46 Abs. 1 i.V.m. § 45 BauGB eine
Baulandumlegung angeordnet (siehe auch Anlage 3). Die Lage ergibt sich aus der
beigefügten Karte (Anlage 1).
4.
Der
Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung
durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren
durchzuführen.
Auf Seite 2 der Begründung ist der 2. Absatz „Im weiteren Verfahren ist die Aufhebung ... (OT Golm) zu prüfen, zu ersetzen durch:
Im
weiteren Verfahren sind:
-
die
verträgliche Abgrenzung zur beabsichtigten Wohnbebauung östlich des
Plangebietes zu untersuchen
-
in
diesem Zusammenhang die Festsetzung der östlichen Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches zu überprüfen,
-
der
weitere Umgang mit dem im Verfahren befindlichen B-Plan Nr. 09/96 BA 2 „Großer
Plan Am Herzberg BA 2“ (OT Golm) zu klären.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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