11.05.2010 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 129 "Erweiterung des Wissensc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage mit Hinweis auf die parallel durchzuführende Umlegung ein.

 

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag:

1.      Im Beschlusstext sind die Punkte 3. und 4. zu streichen. Über die Anordnung einer Baulandumlegung ist separat, jedoch frühestens mit dem Auslegungsbeschluss des B-Planes zu entscheiden,

  1. Auf Seite 2 der Begründung ist der 2. Absatz „Im weiteren Verfahren ist die Aufhebung ... (OT Golm) zu prüfen, zu ersetzen durch:

             Im weiteren Verfahren sind:

-          die verträgliche Abgrenzung zur beabsichtigten Wohnbebauung östlich des Plangebietes zu untersuchen

-          in diesem Zusammenhang die Festsetzung der östlichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches zu überprüfen,

-          der weitere Umgang mit dem im Verfahren befindlichen B-Plan Nr. 09/96 BA 2 „Großer Plan Am Herzberg BA 2“ (OT Golm) zu klären.

 

Herr Dr. Seidel macht deutlich, dass über die Umlegung erst nachgedacht werden solle, wenn die Grundrichtung erkennbar ist. Deshalb schlägt er vor, die Umlegung vom Bebauungsplanverfahren zu entkoppeln.

 

 

Herr Kutzmutz als Mitglied des Umlegungsausschusses hält es ebenfalls für besser, die Veränderung des Geltungsbereiches erst darauf zu legen, wo schon etwas – ohne Umlegung -  gemacht werden kann.

 

 

Herr Teuteberg verlässt die Sitzung.

 

 

Herr Goetzmann äußert, dass Kritik hinsichtlich des Satzes in der Begründung berechtigt sei und eine Umformulierung sachgerecht wäre. Problematisch sieht er den 2. Anstrich des Änderungsantrages. Er macht deutlich, dass die Präferenz auf der Weiterentwicklung des Wissenschaftsparkes liege, so dass das Gewicht auf die Erweiterung des Wissenschaftsparkes in den Vordergrund zu stellen ist.

Hinsichtlich der Umlegung spricht Herr Goetzmann gute Erfahrungen bei der parallelen Durchführung Bebauungsplanverfahren und Umlegung aus seiner früheren Tätigkeit an. Der Vorteil eines Umlegungsverfahrens ist, dass der Ausgleich zwischen den Beteiligten geschaffen wird.

Als Beispiel für eine gute Entwicklung führt er den Bereich Drewitz an der Trebbiner Straße an und wirbt nochmals ausdrücklich für die Verkoppelung der Verfahren.

 

 

Herr Jäkel trägt den Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel mit.

 

 

Herr Dr. Seidel nimmt die Informationen auf und streicht in seinem Antrag die Worte „jedoch frühestens mit dem Auslegungsbeschluss des B-Plans“.

Er spricht sich nochmals dafür aus, dass der Aufstellungsbeschluss nicht mit der Umlegung belastet werden sollte. Keinen Widerspruch sieht er, dass das Primat bei der Erweiterung des Wissenschaftsparkes liege. Sein Antrag bezieht sich darauf, nur die östliche Grenze mit der Wohngebietsplanung abzugleichen.

 

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Dr. Seidel: 6/0/0

 

Der entsprechend geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 129 „Erweiterung des Wissenschaftsparks Golm" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das Planverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).

 

3.      Für diesen Bebauungsplan wird nach § 46 Abs. 1 i.V.m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet (siehe auch Anlage 3). Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Karte (Anlage 1).

 

4.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

Auf Seite 2 der Begründung ist der 2. Absatz „Im weiteren Verfahren ist die Aufhebung ... (OT Golm) zu prüfen, zu ersetzen durch:

Im weiteren Verfahren sind:

-          die verträgliche Abgrenzung zur beabsichtigten Wohnbebauung östlich des Plangebietes zu untersuchen

-          in diesem Zusammenhang die Festsetzung der östlichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches zu überprüfen,

-          der weitere Umgang mit dem im Verfahren befindlichen B-Plan Nr. 09/96 BA 2 „Großer Plan Am Herzberg BA 2“ (OT Golm) zu klären.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage