20.05.2010 - 2 Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 20.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Jäkel schlägt vor, die Drucksachen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4
gemeinsam einzubringen und zu beraten. Die Abstimmung sollte dann getrennt
vorgenommen werden.
Gegen
den Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.
Frau Holtkamp bringt die
Drucksachen ein und gibt Erläuterungen. Sie weist darauf hin, dass sich die
Vorlagen im Wesentlichen in der Anlage 3 unterscheiden.
Herr Nölte informiert über die
Umweltprüfung, deren Inhalt die Prüfung der möglichen zusätzlichen Umweltbelastungen
war. Diese Prüfung hat ergeben, dass es keine zusätzlichen Umweltbelastungen
geben wird.
Er führt aus, dass auch eine
artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wurde und erörtert die geplanten
Maßnahmen.
Frau Oldenburg weist
darauf hin, dass aus den Unterlagen hervorgeht, dass es sich bei den
Umweltprüfungen lediglich um einen Zwischenstand handele. Das Landesumweltamt
konnte noch nicht abschließend feststellen, welche Arten dort überhaupt zu
schützen sind.
Sie hätte sich deshalb
gewünscht, dass im städtebaulichen Vertrag eine entsprechende Klausel
aufgenommen würde, was Inhalt der ökologischen Baubegleitung ist.
Sie fragt, welche Möglichkeiten bestehen, dass in
die Verpflichtung übernommen wird, z.B. ggf. mehr Nester anzulegen, als beabsichtigt
sind. Dies ist ihres Erachtens nach vor dem Hintergrund, dass die Erkenntnisse
bezüglich des Artenschutzes nicht vollständig sind, sehr wichtig.
Herr Krause weist darauf
hin, dass es genehmigte Bebauungspläne gibt. Es handelt sich hier um Baurecht.
Er hält die Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag für sehr weitgehend. Hier
wird lediglich die Nutzung neu definiert.
Frau Oldenburg erwidert,
dass Herr Krause vom Grunde her Recht habe. Das schließt aber nicht aus, dass
bei der Realisierung mit den Investoren Verträge zu schließen, um den
Artenschutz zu realisieren.
Herr Rietz fragt, wie
lange die Bebauungspläne Bestand haben. Er sieht die Gefahr, dass eine
Verlängerung der Gültigkeit der B-Pläne erzielt werden soll und kann bisher
nicht erkennen, dass die Maßnahme auch realisiert wird.
Frau Holtkamp erklärt,
dass das Baugenehmigungsverfahren bereits eingeleitet sei. Sie bittet, den
Artenschutzhinweis in den Ausführungen zu beachten.
Herr Nölte ergänzt, dass
durch den Gutachter 16 Brutpaare festgestellt wurden. Es wurden aber
zusätzliche mögliche Brutplätze eingeplant.
Herr Rietz bittet um
Auskunft, wie lange die bisherigen B-Pläne gelten, wenn die vorliegenden
B-Pläne nicht beschlossen werden.
Frau Holtkamp erklärt,
dass 7 Jahre nach Nichtbebauung ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden
kann. Die B-Pläne wurden 2006 beschlossen.
Die B-Plan-Ergänzung ist
dann wieder weitere 7 Jahre gültig.
Herr Jäkel verweist auf
die im städtebaulichen Vertrag verankerten Verpflichtungen der Vorhabenträgerin.
Hier ist u.a. auch der Einsatz von Pestiziden untersagt. Er hält insbesondere
die DS 10/SVV/0388 für ausgewogen.
Herr Becker informiert,
dass die Ortsbeiräte Satzkorn, Marquardt und Uetz-Paaren sich am 18.05.2010 mit
den Drucksachen befasst haben.
Es haben sich 3 Fragen
herauskristallisiert.
In diesem Zusammenhang
weist er auf den Bahnübergang Satzkorn hin, den der Ortsteil aus seinem Budget
hergerichtet hat. Er fragt, ob es hier eine Refinanzierung durch die Stadt
wird.
Die Frage der Flächen
muss noch geklärt werden, da hier noch Flächen erworben oder getauscht werden
müssen. Welche Kosten kommen hier noch auf die Stadt zu?
Welche Sicherungen kann
die Stadt erbringen, dass nicht irgendwann dort auch noch Flächen für Windkraft
zur Verfügung gestellt werden.
Frau Holtkamp erklärt,
dass der Ortsteil Satzkorn den Bahnübergang realisiert hat, in der Hoffnung auf
den Friedrichspark. Die LHP geht hier einen anderen Weg. Erst nach der
Realisierung des Friedrichsparks sollte der Bahnübergang instandgesetzt werden.
Es wurde die Möglichkeit
geprüft, zweckgebunden den Ortsteilen Mittel aus Steuern zu geben. Diese
Prüfung ist negativ ausgefallen.
Zu den zu erwerbenden
Flächen erklärt sie, dass es sich um relativ kleine Flächen handelt.
Der Ausschluss der
Windanlagen wurde geprüft. Die Verwaltung hat geprüft, ob es Eignungsflächen in
Potsdamer Stadtgebiet gibt. Diese Prüfung war negativ. Deshalb konnte dies auch
nicht im Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
Herr Rietz weist darauf
hin, dass der Bahnübergang in Satzkorn geschlossen worden wäre, wenn dieser
nicht instand gesetzt worden wäre.
Bei Errichtung des Parks
wird es erhebliche Ausgaben geben.
Frau Holtkamp erklärt,
dass die Erschließung des Solarparks durch den Vorhabenträger realisiert wird.
Die Planung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt
Potsdam.
Frau Oldenburg fragt,
welche finanziellen Belastungen indirekt auf die Stadt zukommen im Zusammenhang
mit dem Flächenerwerb für Solaranlagen.
Sie weist darauf hin,
dass der Ortsteil Satzkorn in Vorleitung gegangen ist, um die Voraussetzungen
für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu schaffen.
Herr Teuteberg fragt, ob
die Landeshauptstadt gezwungen ist, diese Flächen zu erwerben.
Frau Holtkamp erklärt,
dass die Möglichkeit besteht, aus den B-Plänen auszusteigen.
Die Realisierung der
Planungen haben keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der LHP.
Sie informiert, dass die
Ortsbeiräte Satzkorn und Uetz-Paaren die vorliegenden Beschlussvorlage
abgelehnt haben. Der Ortsbeirat Marquardt sowie der Ausschuss für Stadtplanung
und Bauen haben die Drucksache zum Beschluss empfohlen.
Herr Rietz fragt, wie
gesichert wird, dass die Anlagen nach Ablauf der Vertragszeit zu Lasten des
Investors entsorgt werden. Er fragt, ob er schlussfolgern kann, dass eine
Windanlage in dem Bereich nicht genehmigungsfähig wäre.
Frau Holtkamp bestätigt,
dass die Errichtung einer Windanlage nicht genehmigungsfähig wäre. Die
Rückbaubürgschaft ist im Baugenehmigungsverfahren verankert.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu
der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und
Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich
Satzkorn" (OT Satzkorn) entschieden (s. Anlagen 1A und 1B).
2.
Die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum
Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT
Satzkorn) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige
Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).
3.
Dem
städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Bebauungspläne im Friedrichspark wird
zugestimmt (s. Anlage 4).
Anlagen zur Vorlage
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