20.05.2010 - 2 Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Jäkel schlägt vor, die Drucksachen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 gemeinsam einzubringen und zu beraten. Die Abstimmung sollte dann getrennt vorgenommen werden.

 

Gegen den Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

 

Frau Holtkamp bringt die Drucksachen ein und gibt Erläuterungen. Sie weist darauf hin, dass sich die Vorlagen im Wesentlichen in der Anlage 3 unterscheiden.

 

Herr Nölte informiert über die Umweltprüfung, deren Inhalt die Prüfung der möglichen zusätzlichen Umweltbelastungen war. Diese Prüfung hat ergeben, dass es keine zusätzlichen Umweltbelastungen geben wird.

Er führt aus, dass auch eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wurde und erörtert die geplanten Maßnahmen.

 

Frau Oldenburg weist darauf hin, dass aus den Unterlagen hervorgeht, dass es sich bei den Umweltprüfungen lediglich um einen Zwischenstand handele. Das Landesumweltamt konnte noch nicht abschließend feststellen, welche Arten dort überhaupt zu schützen sind.

Sie hätte sich deshalb gewünscht, dass im städtebaulichen Vertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen würde, was Inhalt der ökologischen Baubegleitung ist.

Sie fragt,  welche Möglichkeiten bestehen, dass in die Verpflichtung übernommen wird, z.B. ggf. mehr Nester anzulegen, als beabsichtigt sind. Dies ist ihres Erachtens nach vor dem Hintergrund, dass die Erkenntnisse bezüglich des Artenschutzes nicht vollständig sind, sehr wichtig.

 

Herr Krause weist darauf hin, dass es genehmigte Bebauungspläne gibt. Es handelt sich hier um Baurecht. Er hält die Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag für sehr weitgehend. Hier wird lediglich die Nutzung neu definiert.

 

Frau Oldenburg erwidert, dass Herr Krause vom Grunde her Recht habe. Das schließt aber nicht aus, dass bei der Realisierung mit den Investoren Verträge zu schließen, um den Artenschutz zu realisieren.

 

Herr Rietz fragt, wie lange die Bebauungspläne Bestand haben. Er sieht die Gefahr, dass eine Verlängerung der Gültigkeit der B-Pläne erzielt werden soll und kann bisher nicht erkennen, dass die Maßnahme auch realisiert wird.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren bereits eingeleitet sei. Sie bittet, den Artenschutzhinweis in den Ausführungen zu beachten.

 

Herr Nölte ergänzt, dass durch den Gutachter 16 Brutpaare festgestellt wurden. Es wurden aber zusätzliche mögliche Brutplätze eingeplant.

 

Herr Rietz bittet um Auskunft, wie lange die bisherigen B-Pläne gelten, wenn die vorliegenden B-Pläne nicht beschlossen werden.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass 7 Jahre nach Nichtbebauung ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden kann. Die B-Pläne wurden 2006 beschlossen.

Die B-Plan-Ergänzung ist dann wieder weitere 7 Jahre gültig.

 

Herr Jäkel verweist auf die im städtebaulichen Vertrag verankerten Verpflichtungen der Vorhabenträgerin. Hier ist u.a. auch der Einsatz von Pestiziden untersagt. Er hält insbesondere die DS 10/SVV/0388 für ausgewogen.

 

Herr Becker informiert, dass die Ortsbeiräte Satzkorn, Marquardt und Uetz-Paaren sich am 18.05.2010 mit den Drucksachen befasst haben.

Es haben sich 3 Fragen herauskristallisiert.

In diesem Zusammenhang weist er auf den Bahnübergang Satzkorn hin, den der Ortsteil aus seinem Budget hergerichtet hat. Er fragt, ob es hier eine Refinanzierung durch die Stadt wird.

Die Frage der Flächen muss noch geklärt werden, da hier noch Flächen erworben oder getauscht werden müssen. Welche Kosten kommen hier noch auf die Stadt zu?

Welche Sicherungen kann die Stadt erbringen, dass nicht irgendwann dort auch noch Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass der Ortsteil Satzkorn den Bahnübergang realisiert hat, in der Hoffnung auf den Friedrichspark. Die LHP geht hier einen anderen Weg. Erst nach der Realisierung des Friedrichsparks sollte der Bahnübergang instandgesetzt werden.

Es wurde die Möglichkeit geprüft, zweckgebunden den Ortsteilen Mittel aus Steuern zu geben. Diese Prüfung ist negativ ausgefallen.

Zu den zu erwerbenden Flächen erklärt sie, dass es sich um relativ kleine Flächen handelt.

Der Ausschluss der Windanlagen wurde geprüft. Die Verwaltung hat geprüft, ob es Eignungsflächen in Potsdamer Stadtgebiet gibt. Diese Prüfung war negativ. Deshalb konnte dies auch nicht im Flächennutzungsplan aufgenommen werden.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass der Bahnübergang in Satzkorn geschlossen worden wäre, wenn dieser nicht instand gesetzt worden wäre.

Bei Errichtung des Parks wird es erhebliche Ausgaben geben.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die Erschließung des Solarparks durch den Vorhabenträger realisiert wird. Die Planung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Frau Oldenburg fragt, welche finanziellen Belastungen indirekt auf die Stadt zukommen im Zusammenhang mit dem Flächenerwerb für Solaranlagen.

Sie weist darauf hin, dass der Ortsteil Satzkorn in Vorleitung gegangen ist, um die Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu schaffen.

 

Herr Teuteberg fragt, ob die Landeshauptstadt gezwungen ist, diese Flächen zu erwerben.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die Möglichkeit besteht, aus den B-Plänen auszusteigen.

Die Realisierung der Planungen haben keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der LHP.

Sie informiert, dass die Ortsbeiräte Satzkorn und Uetz-Paaren die vorliegenden Beschlussvorlage abgelehnt haben. Der Ortsbeirat Marquardt sowie der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen haben die Drucksache zum Beschluss empfohlen.

 

Herr Rietz fragt, wie gesichert wird, dass die Anlagen nach Ablauf der Vertragszeit zu Lasten des Investors entsorgt werden. Er fragt, ob er schlussfolgern kann, dass eine Windanlage in dem Bereich nicht genehmigungsfähig wäre.

 

Frau Holtkamp bestätigt, dass die Errichtung einer Windanlage nicht genehmigungsfähig wäre. Die Rückbaubürgschaft ist im Baugenehmigungsverfahren verankert.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT Satzkorn) entschieden (s. Anlagen 1A und 1B).

2.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT Satzkorn) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

3.      Dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Bebauungspläne im Friedrichspark wird zugestimmt (s. Anlage 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       4

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage