18.05.2010 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Einbringung und Behandlung der TOP’e 3.1 bis 3.3 erfolgt gemeinsam.

 

Herr Goetzmann erinnert, dass bereits im Zusammenhang mit den Aufstellungsbeschlüssen für die B-Plan-Änderungen in Form einer textlichen Festsetzung informiert worden ist, dass das Verfahren nur Erfolg haben könne, wenn unkonventionell im Verfahrensablauf vorgegangen wird. Er dankt den Stadtverordneten, dass die 3 Vorlagen bereits im Vorgriff der Einbringung in die STVV Juni 2010 auf die Tagesordnung gelangen konnten.

Herr Goetzmann geht anhand des Planes erläuternd auf die Inhalte und die erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung ein.

Die Zustimmung des Vorhabenträgers zum Städtebaulichen Vertrag liegt der Verwaltung mit Unterschrift vor, so dass der Satzungsbeschluss erfolgen kann.

 

Herr Goetzmann geht auf Rückfragen von Herrn Kümmel, Frau Oldenburg u.a. zum ökologischen Ausgleich ein. Er macht aufmerksam, dass es sich hier nicht um die Aufstellung der Bebauungspläne handelt, sondern um Flächen, die durchgängig heute bereits von 40 – 80 % bebaut werden dürfen (bereits bestehende Baurechte). Bei den Festlegungen des Städtebaulichen Vertrages geht es darum, Defizite der Vergangenheit nachzuarbeiten.

Hinsichtlich der Abstandsflächen von Autobahnen informiert Herr Goetzmann, dass außerhalb der Erschließungsstraße nur Stellplätze sind. Es sei die Maßgabe erfolgt, dass die Solarmodule genau an der Baugrenze beginnen; inwändig von der Erschließungsstraße (ca. 60 m Abstand v. der Autobahn).

 

Bzgl. der Stellungnahme des Landesumweltamtes (noch keine Aussage möglich) verweist Herr Goetzmann auf die Schwierigkeit der bestehenden Baurechte. Er macht jedoch deutlich, dass ein Bauvorhaben trotz Baugenehmigung, wenn es auf eine streng geschützte Art (z.B. Zauneidechse) bei der Durchführung treffen sollte, problematisch wäre.

 

 

Zu Frage von Herrn Jäkel hinsichtlich der Unterschiede in den 3 Vorlagen teilt Herr Goetzmann mit, dass ein maßgeblicher Unterschied die nachträgliche Änderung im Teilbereich Marquardt, Abgrenzungslinie AB sei. Ansonsten sind alle Stellungnahmen ungeteilt; die inhaltlichen Positionen gleich.

 

 

Für Frau Hüneke stellt sich aus der Sicht Ihrer Fraktion eine insgesamt positive Entwicklung dar, da gegenüber den bestehenden Baurechten eine beweidete Grünfläche ohne Pestizideinsatz entstehen würde, über der die Bilanz Potsdams für die Solarenergie wesentlich verbessert werden könnte.

 

 

Es erfolgt getrennt die Abstimmung der 3 Vorlagen.

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT Satzkorn) entschieden (s. Anlagen 1A und 1B).

 

2.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT Satzkorn) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

 

3.      Dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Bebauungspläne im Friedrichspark wird zugestimmt (s. Anlage 4).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage