18.05.2010 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung und Behandlung
der TOP’e 3.1 bis 3.3 erfolgt gemeinsam.
Herr
Goetzmann erinnert, dass bereits im Zusammenhang mit den
Aufstellungsbeschlüssen für die B-Plan-Änderungen in Form einer textlichen
Festsetzung informiert worden ist, dass das Verfahren nur Erfolg haben könne,
wenn unkonventionell im Verfahrensablauf vorgegangen wird. Er dankt den
Stadtverordneten, dass die 3 Vorlagen bereits im Vorgriff der Einbringung in
die STVV Juni 2010 auf die Tagesordnung gelangen konnten.
Herr
Goetzmann geht anhand des Planes erläuternd auf die Inhalte und die erfolgte
Öffentlichkeitsbeteiligung ein.
Die
Zustimmung des Vorhabenträgers zum Städtebaulichen Vertrag liegt der Verwaltung
mit Unterschrift vor, so dass der Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Herr
Goetzmann geht auf Rückfragen von Herrn Kümmel, Frau Oldenburg u.a. zum
ökologischen Ausgleich ein. Er macht aufmerksam, dass es sich hier nicht um die
Aufstellung der Bebauungspläne handelt, sondern um Flächen, die durchgängig
heute bereits von 40 – 80 % bebaut werden dürfen (bereits bestehende
Baurechte). Bei den Festlegungen des Städtebaulichen Vertrages geht es darum,
Defizite der Vergangenheit nachzuarbeiten.
Hinsichtlich der Abstandsflächen von Autobahnen
informiert Herr Goetzmann, dass außerhalb der Erschließungsstraße nur
Stellplätze sind. Es sei die Maßgabe erfolgt, dass die Solarmodule genau an der
Baugrenze beginnen; inwändig von der Erschließungsstraße (ca. 60 m Abstand v.
der Autobahn).
Bzgl. der
Stellungnahme des Landesumweltamtes (noch keine Aussage möglich) verweist Herr
Goetzmann auf die Schwierigkeit der bestehenden Baurechte. Er macht jedoch
deutlich, dass ein Bauvorhaben trotz Baugenehmigung, wenn es auf eine streng
geschützte Art (z.B. Zauneidechse) bei der Durchführung treffen sollte,
problematisch wäre.
Zu Frage
von Herrn Jäkel hinsichtlich der Unterschiede in den 3 Vorlagen teilt Herr
Goetzmann mit, dass ein maßgeblicher Unterschied die nachträgliche Änderung im
Teilbereich Marquardt, Abgrenzungslinie AB sei. Ansonsten sind alle
Stellungnahmen ungeteilt; die inhaltlichen Positionen gleich.
Für Frau
Hüneke stellt sich aus der Sicht Ihrer Fraktion eine insgesamt positive
Entwicklung dar, da gegenüber den bestehenden Baurechten eine beweidete
Grünfläche ohne Pestizideinsatz entstehen würde, über der die Bilanz Potsdams
für die Solarenergie wesentlich verbessert werden könnte.
Es erfolgt
getrennt die Abstimmung der 3 Vorlagen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und
Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu
der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und
Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich
Satzkorn" (OT Satzkorn) entschieden (s. Anlagen 1A und 1B).
2.
Die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum
Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT
Satzkorn) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige
Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).
3.
Dem
städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Bebauungspläne im Friedrichspark wird
zugestimmt (s. Anlage 4).
Anlagen zur Vorlage
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