26.05.2010 - 8 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die in der letzten Hauptausschusssitzung geführte Diskussion und die Zurückstellung des Antrags verweisend, betont der Oberbürgermeister, dass der zu dieser Drucksache geführte Schriftverkehr mit der Sparkasse an alle Hauptausschussmitglieder ausgereicht worden sei.

Herr Lehmann beantragt anschließend das Rederecht für Herrn Ferdinand Fiedler, der in Babelsberg geschäftsansässig sei und in der Karl-Liebknecht-Straße eine Fläche von 1.200 m² gewerblich betreibe. Gegen das Rederecht für Herrn Fiedler erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Fiedler beschreibt seinerseits die Situation bezüglich der Vermarktung von Gewerbeflächen als schwierig und verweist auf entsprechende Gegenmaßnahmen wie die Senkung der Mietkosten. Aus einer Sicht verschärfe sich diese Situation in Folge der Schaffung neuer Handelsflächen.

 

Auf einen von Herrn Fiedler verwendeten Vergleich mit den Spandau-Arcarden und der Verödung der Spandauer Altstadt eingehend, entgegnet Herr Klipp, dass dieser nicht zutreffend sei, weil in Babelsberg von diesen Größenordnungen nicht ausgegangen werde. Von der AG Babelsberg, die auch zahlreiche Babelsberger Händler vertrete, wurde in zwei Schreiben (die ebenfalls allen vorliegen) genau das Gegenteil von dem eben Vorgetragenen beschrieben und sich für die Stärkung des Standortes ausgesprochen.

Herr Dr. Scharfenberg fragt Herrn Klipp, welche zeitlichen Auswirkungen der Weg über den jetzigen B-Plan haben werde. Dieser entgegnet, dass er keinen konkreten Zeitstrahl nennen könne, weil ein privater Investor für das Gelände gesucht werden müsse und er die Entwicklung nicht voraussehen könne.

Frau Knoblich betont, dass sie die Ausführungen von Herrn Fiedler unterstütze und die Fluktuation selbst beobachten könne. Da das Einzelhandelskonzept die Grundlage für die jetzt geführte Auseinandersetzung bilde, fragt sie nach einer in diesem Konzept beschriebenen Rekrutierung der Flächen nicht nur von der Sparkasse, sondern auch von der Schule. Die Schule allerdings sei vor 1 ½ Jahren vergeben, wenn nicht sogar verkauft und das Einzelhandelskonzept an diesem Punkt danach nicht neu diskutiert worden. Auf ihre Bitte, dazu Stellung zu nehmen, entgegnet Herr Klipp, dass das Schulgrundstück nie mit einbezogen werden sollte. Diese Beschreibung ergebe sich aus dem stadtplanerischen Verfahren, weil dieses auch Flächen mit einbeziehe, auf die ein Vorhaben Auswirkungen haben könnte. Die von Herrn Fiedler beschriebene Entwicklung in Babelsberg erfolgte, ohne dass das Vorhaben der Ansiedlung von Einzelhandel am Sparkassenstandort realisiert wurde. Jetzt könne man diskutieren, ob die Entwicklung damit weiter befördert oder evtl. aufgehalten werden.

 

Frau Knoblich betont, dass für sie der Widerspruch mit der von Herrn Klipp gegebenen Antwort nicht geklärt sei, weil das stadtplanerischen Verfahren nichts mit dem Einzelhandelskonzept zu tun habe – dort aber die von ihr genannte Rekrutierung der Flächen enthalten sei. Sie bittet, ihre Frage nochmals zu prüfen und zu erklären.

Herr Lehmann kritisiert die Verwaltung, weil der genannte Schriftverkehr zur letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen nicht vorgelegen habe. Außerdem sei in der Hauptausschusssitzung am 12. Mai eine rechtliche Prüfung gefordert worden, ob entsprechend der Mail von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse das Vorhaben versagt oder nicht versagt werden könne – diese liege nicht vor. Für die Fraktion CDU/ANW gebe es damit keine neuen Erkenntnisse und deshalb werde es eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag geben.

Frau Engel-Fürstberger betont, dass das Einzelhandelskonzept dafür sorgen sollte, Standorte und Zentren zu beleben bzw. sollte den Handelszentren eine Art „Nestschutz“ geben. Herr Fiedler habe von genau dem Gegenteil gesprochen, deshalb meine sie, sei das ein für die Diskussion schwieriges Thema. Jetzt müsse abgewogen und entschieden werden, was für die Einzelhändler sinnvoll sei und ob das Einzelhandelskonzept aufgeweicht werden solle.

Dem schließt sich Herr Naber in seinem Redebeitrag an und meint, dass es die Frage sei, ob man an dieser Stelle das Einzelhandelskonzept ausheble und entwerte. Es sei eine Glaubensfrage, ob die dann verfolgte Strategie zur Attraktivierung und zum Bestandsschutz beitrage und welche Ideen und Vorstellungen es dann gebe.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass ein Konzept nur Sinn mache, wenn es realistische Linien abstecke, was hier nicht der Fall zu sein scheint. Die Frage sei auch, ob die Änderung an einem Standort das ganze Konzept aufweiche. Für die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante brauche man Geduld, die andere Variante könne bis zum Ende des Jahres realisiert werden.

Herr Kümmel führt aus, dass die Frage in der Fraktion SPD umstritten sei, was sich im Abstimmungsverhalten zeigen werde. Die  Situation sei ambivalent – trotzdem werde er, genauso wie im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, den vorliegenden Antrag ablehnen. Er spreche sich dafür aus, den B-Plan weiterzuverfolgen, was bedeute, die Optionen offen zu halten und die Grundstückseigentümer in die weitere Entwicklung mit einzubeziehen. Sollte es dann nicht funktionieren, könne das Vorhaben beendet werden – zum jetzigen Zeitpunkt sei das zu früh.

Herr Lehmann nimmt auf die Ausführungen seiner Vorredner Bezug und meint, dass die Vorzugsvariante von der Zeitschiene her die der Aufhebung des B-Planes sei; dies auch unter dem Aspekt, dass zwei der Grundstückseigentümer dem Vorhaben der Verwaltung nicht zustimmen, was die Entscheidung auch beeinflussen sollte. Frau Engel-Fürstberger meint, dass diese Diskussion im B-Plan-Verfahren geführt werden solle und nicht bereits im Vorfeld. In diesem Verfahren gebe es eine öffentliche Beteiligung  - sie spreche sich gegen Einzelentscheidungen in solchen Angelegenheiten aus.

Herr Klipp führt aus, dass der Prozess der Verwaltung eventuell länger, schwerer und evtl. auch nicht erfolgreich sein könne – Aufgabe der Stadtplanung sei es aber, langfristig zu planen. Auch der Erfolg der anderen Variante sei nicht sicher  und darüber hinaus sehe er keinen Automatismus, dass es beim „Tod des Einzelhandelskonzeptes“ einen Zuschlag für die Erweiterung der Flächen im Stern-Center gebe. Herr Dr. Scharfenberg spricht sich entschieden gegen die Vision aus, dass das andere Vorhaben nicht erfolgreich sei; das „Denken in Feindbildern“ schade der Stadt und sollte deshalb unterbleiben.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN B – 06 (Block 16) nach DS 09/SVV/0854 vom 17.09.2009 ist aufzuheben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       0