02.06.2010 - 8.36 Ausbau Mangerstraße

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Diese Vorlage wird gemeinsam mit den DS 10/SVV/0382 und 10/SVV/0378 behandelt.

 

Namens der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird die DS 10/SVV/0438 von der Stadtverordneten Hüneke eingebracht.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion FDP, beantragt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Finanzen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 10/SVV/0438 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Persönliche Erklärung:

Am Ende der gemeinsamen Behandlung der Tagesordnungspunkte 8.4, 8.36 und 6.27 äußert die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ihre Betroffenheit, wie mit der Meinung der Anwohner, Bürger sowie mit den rechtlichen Grundlagen zu Beschlüssen umgegangen werde.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mangerstraße ist als Teil des Denkmalbereiches Berliner  Vorstadt in ihrer Formgebung und Materialität zu erhalten. Die Straßenentwässerung ist ein wichtiges Ziel: dazu ist ein Gesamtkonzept für die Stilllegung der Einleitstelle Nr. 114 in der Seestraße vorzulegen, das die Wiederherstellung der historischen Decken in Mangerstraße und in der Seestraße beinhaltet.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für folgende Aufgaben in der Mangerstraße zu erarbeiten:

 

Für den Abschnitt Berliner Straße-Mühlenweg ist die im Ergebnis der Diskussion festgelegte Leitungsverlegung durch die EWP mit Wiederherstellung des Kleinpflasters beizubehalten.

 

Für die Verlegung der Abwasserleitungen sowie die Instandsetzung des Mittelteils einschließlich der Gehwege und der Schaffung der Barrierefreiheit zwischen Mühlenweg und Otto-Nagel-Straße ist gemeinsam mit der EWP und den Anrainern ein Finanzierungskonzept unter der o.g. Prämisse zu erarbeiten.

 

Für den westlichen Abschnitt ist auf den Ausbau ganz zu verzichten. Durch eine Ausschreibung sind die Kosten für Teilinstandsetzungsmaßnahmen festzustellen und mit dem Land über eine Förderung zu verhandeln. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind sofort mit konventionellen Mitteln durchzuführen, d.h. an der westlichen Einfahrt durch die Ausweisung von Tempo 30 unmittelbar hinter der Kreuzung sowie durch ein Fahrverbot für LKW und große Reisebusse. Für den Radverkehr ist in diesem Bereich die gemeinsame Ausweisung von Geh- und Radweg auszuschildern. Die Barrierefreiheit ist durch Bordsteinabsenkungen herzustellen.

 

Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorzulegen.

 

 

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