22.06.2010 - 3.3 Lennégarten am Bürgerbahnhof Park Sanssouci

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Klipp macht aufmerksam, dass der Bebauungsplan beschlossen worden ist und damit von der Verwaltung und jedem anderen einzuhalten sei. Die Verwaltung habe keine Absicht den Bebauungsplan zu ändern.

 

 

Herr Kalesse (Denkmalpflege) gibt anhand kartographischer Darstellungen Erläuterungen:

-          zum Entwurf, wie er von Lenné seinerzeit vorgelegt wurde,

-          zur Entwicklung später nach dem Tode Lennés –> neues Bahnhofsgebäude und Anlage eines neuen Gartens,

-          die ganze Gartenanlage ist bereits 1869 komplett verändert worden (Angaben des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege) 3 Jahre nach dem Tod v. Lenné

-          die Grundstücksgröße zur damaligen Zeit und in der heutigen Situation stimmen nicht mehr überein,

-          Abtrennung - Denkmal Kaiserliche Post -> damit ist die Lennéanlage endgültig nicht mehr vollständig im Bestand existent

 

Eine Wiederherstellung des Lennégartens würde den Abriss des seit 2004 unter Denkmalschutz stehenden Bürgerbahnhofsgebäudes erfordern; dies wäre denkmalrechtlich nicht erlaubnisfähig. Die Kaiserliche denkmalgeschützte Post müsste ebenso abgerissen werden (Privatbesitz).

Bzgl. der Parkplatzsituation, die für die Betreibung eines Biergartens erforderlich wäre, teilt Herr Kalesse mit, dass bisher die Zufahrt dort geplant sei, wo auch 1896 eine Zufahrt gewesen ist.

Er sehe keine rechtliche Möglichkeit, einen privaten Eigentümer zu zwingen, einen nicht mehr vorhandenen Garten in einer Fassung vor 1869 wieder herzustellen. Diese Wiederherstellung ist darüber hinaus auch objektiv nicht möglich.

 

 

Herr Lehmann bittet die Folien dem Protokoll beizulegen und den Antrag zur Abstimmung zu stellen; zumindest die Reste des Lennégartens sollten erhalten bleiben.

 

 

Herr Klipp informiert, dass im KOUL-Ausschuss auch die naturschutzrechtliche Frage eine Rolle gespielt habe. Der größte Teil des schützenswerten Baumbestandes entspreche nicht der Lennéschen Planung und müsste für eine Rekonstruktion gefällt werden Dafür würde aber keine naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden.

 

 

Herr Dr. Seidel bestätigt die Ausführungen von Herrn Klipp aus dem KOUL-Ausschuss. Der KOUL-Ausschuss hat folgendes Votum abgegeben:

Der KOUL-Ausschuss sieht sich für denkmalschutzrechtliche Fragen nicht zuständig, weist aber auf die Problematik Erhaltung von Großbäumen hin.

 

 

Frau Hüneke erkundigt sich, ob es noch Bestandsbäume aus der Zeit Lennés gibt.

 

 

Herr Kalesse antwortet, dass nur die Platane als gesichert angesehen werden kann. Diese soll auch nicht gefällt werden.

 

 

Nach kurzen Äußerungen weiterer Teilnehmer fasst Frau Hüneke zusammen, dass mit der Berichterstattung hier im Ausschuss das Prüfergebnis bereits

dargelegt worden ist.

 

 

Auch Herr Klipp bittet darum, den Antrag zurückzuziehen.

 

 

Herr Lehmann bittet nach wie vor um Abstimmung des Antrages.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Veräußerung des denkmalgeschützten Bürgerbahnhofs Park Sanssouci an einen privaten Investor zur Zerstörung des fragmentarisch erhaltenen Lennégarten hier am Standort führt. Sollte sich der Verdacht der Zerstörung bestätigen, so wird der Oberbürgermeister aufgefordert sicherzustellen, dass die Festsetzungen des B-Plans beachtet werden.

 

Nach der Sommerpause, im September 2010, ist der SVV ein entsprechender Bericht vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       0

 

 

Damit wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen