22.06.2010 - 3.3 Lennégarten am Bürgerbahnhof Park Sanssouci
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.06.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Lehmann bringt den Antrag
ein.
Herr Klipp
macht aufmerksam, dass der Bebauungsplan beschlossen worden ist und damit von
der Verwaltung und jedem anderen einzuhalten sei. Die Verwaltung habe keine
Absicht den Bebauungsplan zu ändern.
Herr
Kalesse (Denkmalpflege) gibt anhand kartographischer Darstellungen
Erläuterungen:
-
zum
Entwurf, wie er von Lenné seinerzeit vorgelegt wurde,
-
zur
Entwicklung später nach dem Tode Lennés –> neues Bahnhofsgebäude und Anlage
eines neuen Gartens,
-
die
ganze Gartenanlage ist bereits 1869 komplett verändert worden (Angaben des
Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege) 3 Jahre nach dem Tod v. Lenné
-
die
Grundstücksgröße zur damaligen Zeit und in der heutigen Situation stimmen nicht
mehr überein,
-
Abtrennung
- Denkmal Kaiserliche Post -> damit ist die Lennéanlage endgültig nicht mehr
vollständig im Bestand existent
Eine
Wiederherstellung des Lennégartens würde den Abriss des seit 2004 unter
Denkmalschutz stehenden Bürgerbahnhofsgebäudes erfordern; dies wäre
denkmalrechtlich nicht erlaubnisfähig. Die Kaiserliche denkmalgeschützte Post
müsste ebenso abgerissen werden (Privatbesitz).
Bzgl. der
Parkplatzsituation, die für die Betreibung eines Biergartens erforderlich wäre,
teilt Herr Kalesse mit, dass bisher die Zufahrt dort geplant sei, wo auch 1896
eine Zufahrt gewesen ist.
Er sehe
keine rechtliche Möglichkeit, einen privaten Eigentümer zu zwingen, einen nicht
mehr vorhandenen Garten in einer Fassung vor 1869 wieder herzustellen. Diese
Wiederherstellung ist darüber hinaus auch objektiv nicht möglich.
Herr
Lehmann bittet die Folien dem Protokoll beizulegen und den Antrag zur
Abstimmung zu stellen; zumindest die Reste des Lennégartens sollten erhalten
bleiben.
Herr Klipp
informiert, dass im KOUL-Ausschuss auch die naturschutzrechtliche Frage eine
Rolle gespielt habe. Der größte Teil des schützenswerten Baumbestandes
entspreche nicht der Lennéschen Planung und müsste für eine Rekonstruktion
gefällt werden Dafür würde aber keine naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt
werden.
Herr Dr.
Seidel bestätigt die Ausführungen von Herrn Klipp aus dem KOUL-Ausschuss. Der
KOUL-Ausschuss hat folgendes Votum abgegeben:
Der KOUL-Ausschuss sieht sich für denkmalschutzrechtliche Fragen nicht zuständig, weist aber auf die Problematik Erhaltung von Großbäumen hin.
Frau Hüneke
erkundigt sich, ob es noch Bestandsbäume aus der Zeit Lennés gibt.
Herr
Kalesse antwortet, dass nur die Platane als gesichert angesehen werden kann.
Diese soll auch nicht gefällt werden.
Nach kurzen
Äußerungen weiterer Teilnehmer fasst Frau Hüneke zusammen, dass mit der
Berichterstattung hier im Ausschuss das Prüfergebnis bereits
dargelegt
worden ist.
Auch Herr
Klipp bittet darum, den Antrag zurückzuziehen.
Herr
Lehmann bittet nach wie vor um Abstimmung des Antrages.
Der
Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit
die Veräußerung des denkmalgeschützten Bürgerbahnhofs Park Sanssouci an einen
privaten Investor zur Zerstörung des fragmentarisch erhaltenen Lennégarten hier
am Standort führt. Sollte sich der Verdacht der Zerstörung bestätigen, so wird
der Oberbürgermeister aufgefordert sicherzustellen, dass die Festsetzungen des
B-Plans beachtet werden.
Nach der Sommerpause, im September 2010, ist der SVV ein
entsprechender Bericht vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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