17.06.2010 - 3.3 Erwerb des Groß Glienicker Seeufers und unbedin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Do., 17.06.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Naber
bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr Dr.
Seidel bringt folgende Änderungsvorschläge ein:
Die
ersten beiden Sätze des Beschlussvorschlags mögen geändert werden in:
Der OB wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und
Westufer) möglichst einvernehmlich aber auch unter Ausnutzung aller
Rechtsmittel weiter zu betreiben. Dafür sind für betroffene Ufergrundstücke entsprechende
Verfügungsrechte zu erwerben.
Herr
Jäkel beantragt, im ersten Satz, nach „... (Süd- und Westufer) unverzüglich,
möglichst einvernehmlich... „aufzunehmen.
Frau Krusemark (SB Recht) berichtet über den aktuellen Sachstand und macht darauf aufmerksam, dass im vorletzten Hauptausschuss angekündigt wurde, dass der SVV ein Verfahrensvorschlag vorgelegt wird. Dieser Verfahrensvorschlag wird dem Hauptausschuss voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung vorgelegt. Dieser wird eine Änderung des B-Planes beinhalten.
Sie
bittet die nächste SVV abzuwarten.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, heute ein Votum abzugeben. Er hält das Wort „unverzüglich“ für nicht notwendig, da die Verwaltung bereits intensiv daran arbeitet.
Herr
Jäkel bittet um Abstimmung zu seinem Antrag im ersten Satz, nach „... (Süd- und
Westufer) unverzüglich, möglichst einvernehmlich... „aufzunehmen und
begründet dies.
Der
Vorsitzende bittet um Abstimmung zum Änderungsantrag Jäckel, seinem Antrag mit
der Änderung von Herrn Jäkel.
Änderungsantrag:
Im
Änderungsantrag Seidel ist nach „...(Süd- und Westufer)“ das Wort
„unverzüglich“ einzufügen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 1
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
Damit wird der ursprünglichen Änderungsantrag Seidel zur Abstimmung gestellt.
Änderungsantrag:
Die
ersten beiden Sätze des Beschlussvorschlags mögen geändert werden in:
Der OB wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) möglichst einvernehmlich aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben. Dafür sind für betroffene Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Geänderter Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der OB
wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) möglichst
einvernehmlich aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu
betreiben. Dafür sind für betroffene Ufergrundstücke entsprechende
Verfügungsrechte zu erwerben.
Dabei sind
auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird
aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Dem
Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.