17.06.2010 - 3.3 Erwerb des Groß Glienicker Seeufers und unbedin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Naber bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Dr. Seidel bringt folgende Änderungsvorschläge ein:

Die ersten beiden Sätze des Beschlussvorschlags mögen geändert werden in:

Der OB wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) möglichst einvernehmlich aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben. Dafür sind für betroffene Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben.

 

Herr Jäkel beantragt, im ersten Satz, nach „... (Süd- und Westufer) unverzüglich, möglichst einvernehmlich... „aufzunehmen.

 

Frau Krusemark (SB Recht) berichtet über den aktuellen Sachstand und macht darauf aufmerksam, dass im vorletzten Hauptausschuss angekündigt wurde, dass der SVV ein Verfahrensvorschlag vorgelegt wird. Dieser Verfahrensvorschlag wird dem Hauptausschuss voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung vorgelegt. Dieser wird eine Änderung des B-Planes beinhalten.

Sie bittet die nächste SVV abzuwarten.

 

Herr Dr. Seidel schlägt vor, heute ein Votum abzugeben. Er hält das Wort „unverzüglich“ für nicht notwendig, da die Verwaltung bereits intensiv daran arbeitet.

 

Herr Jäkel bittet um Abstimmung zu seinem Antrag im ersten Satz, nach „... (Süd- und Westufer) unverzüglich, möglichst einvernehmlich... „aufzunehmen und begründet dies.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung zum Änderungsantrag Jäckel, seinem Antrag mit der Änderung von Herrn Jäkel.

 

Änderungsantrag:

Im Änderungsantrag Seidel ist nach „...(Süd- und Westufer)“ das Wort „unverzüglich“ einzufügen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Damit wird der ursprünglichen Änderungsantrag Seidel zur Abstimmung gestellt.

 

Änderungsantrag:

Die ersten beiden Sätze des Beschlussvorschlags mögen geändert werden in:

Der OB wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) möglichst einvernehmlich aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben. Dafür sind für betroffene Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der OB wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) möglichst einvernehmlich aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben. Dafür sind für betroffene Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben.

Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    1

Stimmenthaltung:         0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.