16.06.2010 - 3.5 Ausbau Mangerstraße

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schultheiß und Herr  Becker äußern sich kurz zum Thema „Mangerstraße“.

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

Herr Kümmel stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mangerstraße ist als Teil des Denkmalbereiches Berliner  Vorstadt in ihrer Formgebung und Materialität zu erhalten. Die Straßenentwässerung ist ein wichtiges Ziel: dazu ist ein Gesamtkonzept für die Stilllegung der Einleitstelle Nr. 114 in der Seestraße vorzulegen, das die Wiederherstellung der historischen Decken in Mangerstraße und in der Seestraße beinhaltet.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für folgende Aufgaben in der Mangerstraße zu erarbeiten:

 

Für den Abschnitt Berliner Straße-Mühlenweg ist die im Ergebnis der Diskussion festgelegte Leitungsverlegung durch die EWP mit Wiederherstellung des Kleinpflasters beizubehalten.

 

Für die Verlegung der Abwasserleitungen sowie die Instandsetzung des Mittelteils einschließlich der Gehwege und der Schaffung der Barrierefreiheit zwischen Mühlenweg und Otto-Nagel-Straße ist gemeinsam mit der EWP und den Anrainern ein Finanzierungskonzept unter der o.g. Prämisse zu erarbeiten.

 

Für den westlichen Abschnitt ist auf den Ausbau ganz zu verzichten. Durch eine Ausschreibung sind die Kosten für Teilinstandsetzungsmaßnahmen festzustellen und mit dem Land über eine Förderung zu verhandeln. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind sofort mit konventionellen Mitteln durchzuführen, d.h. an der westlichen Einfahrt durch die Ausweisung von Tempo 30 unmittelbar hinter der Kreuzung sowie durch ein Fahrverbot für LKW und große Reisebusse. Für den Radverkehr ist in diesem Bereich die gemeinsame Ausweisung von Geh- und Radweg auszuschildern. Die Barrierefreiheit ist durch Bordsteinabsenkungen herzustellen.

 

Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  3

Stimmenthaltung: 0