22.06.2010 - 3.1.2 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte", Durchführun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auch hier handelt es sich um eine Wiedervorlage.

 

 

Frau Hüneke macht aufmerksam, dass das Ergebnis des Prüfauftrages auf diese Beschlussvorlage Auswirkungen haben würde.

 

 

Herr Kutzmutz äußert, dass er dem Vorschlag Leitbauten und Leitlinien folgen könne; äußert jedoch Bedenken zur Durchführung eines kombinierten Investoren-/Architektenwettbewerbes und wird dieser Vorlage keine Zustimmung geben.

 

 

Herr Klipp erörtert, dass damit nicht ausgeschlossen wird, einen nachlaufenden Wettbewerb zu machen, dies jedoch in Zusammenarbeit mit einem Investor. Er macht in diesem Zusammenhang nochmals auf die bereits in der Begründung der Vorlage dargestellten Risiken eines vorlaufenden, offenen Architektenwettbewerbs für die Landeshauptstadt Potsdam aufmerksam.

 

 

Herr Pfrogner informiert über ein Schreiben der Architektenkammer an den Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen, in welchem zu dem Ergebnis gekommen worden ist, dass es einen kombinierten Investoren-/Architektenwettbewerb nicht gibt (keine gesetzliche Grundlage). Dazu liegt Herrn Pfrogner das Antwortschreiben des Beigeordneten an die Architektenkammer vor, welches seines Erachtens diese Problematik nicht ausräumt.

 

 

Herr Kümmel macht deutlich, dass die Architektenkammer die Architekten vertritt. Es sei keine Aufgabe der Verwaltung, Einvernehmen mit der Architektenkammer herzustellen.

 

 

Herr Pfrogner äußert zur Klarstellung, dass die Architektenkammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei; kein Verband der eine Berufsgruppe vertritt. Es gebe klare bundesweite Regelungen zum Umgang mit Wettbewerben.

 

 

Herr Klipp verweist auf seine Antwort vom 27.1.10. Danach gebe es seitens der Kammer ein Missverständnis hinsichtlich der Wortwahl; ein rechtlicher Verstoß sei nicht beabsichtigt und liegt auch nicht vor. Die Architektenkammer spricht sich grundsätzlich für vorlaufende Architektenwettbewerbe aus. Ein kombinierter Investoren-/Architektenwettbewerb ist kein vergaberechtliches Wettbewerbsverfahren; aber es ist zulässig.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Grundstücke Humboldtstraße 1 und 2 an der Alten Fahrt auf der Grundlage eines integrierten Leitbautenkonzeptes einen kombinierten Investoren-/ Architektenwettbewerb mit präzisen Vorgaben zur Nutzung und Gestaltung durchzuführen.

 

  1. Gleichzeitig wird der Beschluss DS 09/SVV/0191 aufgehoben.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0