25.08.2010 - 7 Erwerb des Groß Glienicker Seeufers und unbedin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Naber äußert sich zu den Hintergründen des Antrages. Wie er u.a. ausführt, habe sich nach Akteneinsicht gezeigt, wo durch Fehler innerhalb der Verwaltung das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wurde. Dies sei eine Sache, die es zu bewerten gilt.

 

Herr Exner verweist darauf, dass es sich um alte Fälle handelt, auf die Herr Naber anspreche.

 

Der Oberbürgermeister geht auf den Änderungsvorschlag aus dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung ein:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) unverzüglich zu betreiben. möglichst einvernehmlich, aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben.

 

Dafür sind für die betroffenen fraglichen Ufergrundstücke nach erfolgten Kaufangeboten auch im Zuge von Enteignungen entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.“

 

Der Oberbürgermeister schlägt dazu vor, dass im vorletzten Satz, statt „immer“ zu formulieren „soweit rechtlich möglich“.

 

Herr Lehmann fragt nach, ob mit  „rechtlich möglich“ auch haushaltsrechtlich gemeint sei.

 

Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass der Ortsbeirat einen entsprechenden Etat habe, der dies finanziell abdecken würde.

 

Frau Engel-Fürstberger geht die Formulierung „immer“ auch zu weit; entweder man streicht die Formulierung oder formuliert „nach Abwägung“.

 

Der Oberbürgermeister verweist nochmals darauf, dass dies nicht alle Seen betreffe; für den Groß Glienicker See habe der Ortsbeirat eine Summe zur Verfügung gestellt, die ausreichend sein müsste, um das Vorkaufsrecht auszuüben.

 

Herr Menzel merkt an, dass unter „soweit rechtlich möglich“ zu verstehen sei, dass die LHP versuche, an das Eigentum heranzukommen.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag mit der Änderung aus dem KOUL und dem heutigen Änderungsvorschlag wie nachfolgend formuliert zur Abstimmung:

 

„Der Oberbürgermeister wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) möglichst einvernehmlich, aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel, weiter zu betreiben.

Dafür sind für die betroffenen Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert , soweit rechtlich möglich vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.“

 

Dem geänderten Antrag wird mehrheitlich, mit einer Stimmenthaltung, zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) unverzüglich zu betreiben. Dafür sind die fraglichen Ufergrundstücke nach erfolgten Kaufangeboten auch im Zuge von Enteignungen zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

 

Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.