25.08.2010 - 7 Erwerb des Groß Glienicker Seeufers und unbedin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.08.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Naber
äußert sich zu den Hintergründen des Antrages. Wie er u.a. ausführt, habe sich
nach Akteneinsicht gezeigt, wo durch Fehler innerhalb der Verwaltung das
Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wurde. Dies sei eine Sache, die es zu bewerten
gilt.
Herr Exner
verweist darauf, dass es sich um alte Fälle handelt, auf die Herr Naber
anspreche.
Der
Oberbürgermeister geht auf den Änderungsvorschlag aus dem Ausschuss für Klima,
Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung ein:
„Der
Oberbürgermeister wird beauftragt bestärkt, die Widmung des
Uferweges (Süd- und Westufer) unverzüglich zu betreiben. möglichst
einvernehmlich, aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu
betreiben.
Dafür sind für
die betroffenen fraglichen Ufergrundstücke nach erfolgten
Kaufangeboten auch im Zuge von Enteignungen entsprechende
Verfügungsrechte zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA
einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht
Gebrauch zu machen.
Dem
Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.“
Der
Oberbürgermeister schlägt dazu vor, dass im vorletzten Satz, statt „immer“ zu
formulieren „soweit rechtlich möglich“.
Herr
Lehmann fragt nach, ob mit
„rechtlich möglich“ auch haushaltsrechtlich gemeint sei.
Der
Oberbürgermeister führt dazu aus, dass der Ortsbeirat einen entsprechenden Etat
habe, der dies finanziell abdecken würde.
Frau
Engel-Fürstberger geht die Formulierung „immer“ auch zu weit; entweder man
streicht die Formulierung oder formuliert „nach Abwägung“.
Der
Oberbürgermeister verweist nochmals darauf, dass dies nicht alle Seen betreffe;
für den Groß Glienicker See habe der Ortsbeirat eine Summe zur Verfügung
gestellt, die ausreichend sein müsste, um das Vorkaufsrecht auszuüben.
Herr Menzel
merkt an, dass unter „soweit rechtlich möglich“ zu verstehen sei, dass die LHP
versuche, an das Eigentum heranzukommen.
Der
Oberbürgermeister stellt den Antrag mit der Änderung aus dem KOUL und dem
heutigen Änderungsvorschlag wie nachfolgend formuliert zur Abstimmung:
„Der
Oberbürgermeister wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und
Westufer) möglichst einvernehmlich, aber auch unter Ausnutzung aller
Rechtsmittel, weiter zu betreiben.
Dafür sind für
die betroffenen Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu
erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert , soweit rechtlich möglich vom
Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Dem
Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.“
Dem
geänderten Antrag wird mehrheitlich, mit einer Stimmenthaltung, zugestimmt.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Widmung des Uferweges (Süd- und
Westufer) unverzüglich zu betreiben. Dafür sind die fraglichen Ufergrundstücke
nach erfolgten Kaufangeboten auch im Zuge von Enteignungen zu erwerben. Dabei
sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird
aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Dem
Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.