25.08.2010 - 11.1 Nutzung des Einzelfahrscheins in beide Fahrtric...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.08.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Dr.
Scharfenberg macht nochmals deutlich, dass es darum gehe, dass ein
Einzelfahrschein nur in eine Fahrtrichtung genutzt werden könne. Er sei mit dem
Inhalt der Mitteilungsvorlage unzufrieden. Wenn er lese, dass eine
Wiedereinführung der Nutzung des Einzelfahrscheins für Hin- und Rückfahrten nur
in Abstimmung mit dem VBB erfolgen könne und dann noch gesagt werde, dass dies
zu Einnahmeverlusten führen würde, so sei dies sehr unbefriedigend.
Der
Oberbürgermeister verweist darauf, dass man dies nur gemeinsam mit dem VBB
regeln könne. Der zweite Aspekt wäre, Einnahmeverluste in Kauf zu nehmen.
Herr Dr.
Scharfenberg ist der Auffassung, dass man dies für die LHP in eigener
Verantwortung regeln könnte.
Herr Exner
weist darauf, dass man im VBB eine einheitliche Tarifsystematik wolle. Er geht im Weiteren auf die in der
Vorlage genannten Gesichtspunkte ein. Er spricht sich dagegen aus, sich aus dem
VBB zu „verabschieden“. Die Tarifreform von 2004 habe bewusst die Abonnements
und die Vergünstigungen bei Einzelfahrscheinen abgeschafft. Wer jetzt wieder zu
Vergünstigungen bei Einzelfahrscheinen zurückgehen wolle, müsse dann auch
sagen, dass die Einnahmeverluste durch Verteuerung der Abonnements aufgefangen
werden.
Herr Dr.
Scharfenberg versteht das Vorgehen als reine „Abzocke“, wenn es früher
selbstverständlich war, einen Einzelfahrschein in beide Fahrtrichtungen zu
nutzen und jetzt stehe in der Vorlage, dass dies aus wirtschaftlichen Gründen
abgeschafft wurde. Für ihn ist der Inhalt der Vorlage nicht akzeptabel.
Frau
Engel-Fürstberger führt u.a. aus, dass es legitim sei, zu diskutieren, jedoch
stehe der ViP „auf Anschlag“; es sei jedoch auch legitim zu sagen, dass man
etwas Besonderes wolle. Sie würde die Kundenbindung im Hintergrund sehen, da
die Frage sei, inwieweit die Einzelfahrscheinlösung bei der Kundenbindung
greife.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2010 zur Drucksache 09/SVV/1155 wurde der
Oberbürgermeister beauftragt, gegenüber dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
darauf zu drängen, dass Einzelfahrscheine für den ÖPNV in Potsdam, wie früher, innerhalb
der Geltungsdauer von einer Stunde auch für Rückfahrten genutzt werden können.
Ein Zwischenbericht
sollte im Juni 2010 der SVV gegeben werden. Dem wird hiermit entsprochen.
Das Anliegen des Beschlusses wurde im Rahmen der Tarifarbeit mit der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH besprochen sowie als Anliegen der Landeshauptstadt Potsdam zur weiteren Berücksichtigung im Rahmen der Verbund-Tarifentwicklung aufgenommen.
Aus heutiger Sicht wird
wie folgt Stellung genommen:
Im Rahmen der Tarifanpassung 2004 wurde im Interesse der
Einnahmenverbesserung der Verkehrsunternehmen im gesamten Verbundgebiet die
Möglichkeit von Rund- und Rückfahrten mittels eines Einzelfahrausweises
abgeschafft.
Diese Entscheidung für das gesamte Verbundgebiet wurde neben
der wirtschaftlichen Komponente auch im Zusammenhang mit der Stammkundenbindung
getroffen. Das bedeutet, dass durch die Absenkung der Nutzenschwellen zwischen
Einzelfahrausweis und Umweltkarte bzw. Abonnement die Attraktivität der
Zeitkarten erheblich erhöht wurde. Der Kauf z.B. einer Umweltkarte Potsdam AB
lohnt sich seitdem bereits ab 21 Fahrten im Monat.
Weiterhin kann rückblickend festgestellt werden, dass die
Abschaffung der Rund- und Rückfahrten nicht zu Fahrgastverlusten im Bartarif
geführt hat, so dass die Wiedereinführung durch den VBB nicht vorgesehen ist,
es hierfür voraussichtlich keine Mehrheiten im Aufsichtsrat geben wird. Eine
Änderung der tariflichen Regelungen für Einzelfahrausweise in Potsdam wäre außerdem
von allen Verkehrsunternehmen, die Leistungen im Tarifbereich Potsdam
erbringen, mitzutragen und umzusetzen, was ebenfalls nicht zu erwarten ist.
Für Potsdam muss prognostiziert werden, dass die
Wiedereinführung von Rund- und Rückfahrten zu Einnahmeverlusten in
sechsstelliger Höhe führen würde, da Fahrgäste, die heute zwei Einzelfahrten
lösen, zukünftig nur noch einen Fahrausweis benötigen würden. Es würden sich jedoch keine
nennenswerten Fahrgastzuwächse verzeichnen lassen. Diese voraussichtlich eher
geringen Zuwächse würden die kalkulatorisch ermittelten Einnahmeverluste bei
Weitem nicht ausgleichen.
Um die entstehenden Einnahmeverluste gering zu halten,
müssten andere Tarifangebote im Tarifbereich Potsdam mindestens um 3 %
angehoben werden.