01.09.2010 - 7.27 Erwerb des Groß Glienicker Seeufers und unbedin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) unverzüglich zu betreiben. möglichst einvernehmlich, aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben

Dafür sind für die betroffenen  fraglichen Ufergrundstücke nach erfolgten Kaufangeboten auch im Zuge von Enteignungen entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.

 

Über diese Empfehlung wurde nicht abgestimmt.

 

 

Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit Änderungen zugestimmt, deren Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde und  die zur Abstimmung gestellt wird.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird bestärkt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) möglichst einvernehmlich, aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben.

Dafür sind für die betroffenen Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, soweit rechtlich möglich vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

 

Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen