07.09.2010 - 3.1.2 Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center", Teilbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Siehe auch TOP 3.1.1

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Er macht deutlich, dass das Ergebnis des Verfahrens jetzt noch nicht abgesehen werden könne und erwartet eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder äußern, dass sie dem Fazit des Einzelhandelskonzeptes inhaltlich zustimmen können. Es wird um Berücksichtigung bei der Behandlung des Antrages Nahversorgungskonzept (auf TO SB-A. 28.9.10) gebeten.

Zu den in der Mitteilungsvorlage enthaltenen Projekten in Babelsberg (Mitwirkung bei der Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsstandortes zur Ansiedlung eines Magnetbetriebes am S-Bahnhof Babelsberg) teilt Herr Wolfram mit, dass die Mitwirkung durch das Geschäftsstraßenmanagement (in der Vergangenheit) erfolgt sei, jedoch ohne Erfolg.

Hinsichtlich des Hinweises unter den finanziellen Auswirkungen, dass mit der Umsetzung der Planung nicht vor 2014 zu rechnen sei, informiert Herr Goetzmann, dass dies das Ergebnis bei der Abstimmung innerhalb der Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen sei (keine Kosten für die Stadt während des Finanzrahmenzeitraumes).

 

Herr Goetzmann erörtert weiter, dass er davon ausgehe, dass das Bebauungsplanverfahren nicht über 3-4 Jahre dauern wird. Angestrebt wird die Durchführung eines beschleunigten Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB, so dass das Planverfahren in den nächsten 1-2 Jahren erfolgen könne.

Das Bebauungsplanverfahren wird bis mindestens 2011; eher bis Mitte 2012 gehen. Vorgezogene Baugenehmigungen sind – wie bei allen Bebauungsplänen- erst ab einem fortgeschrittenen Verfahrensstand möglich. D.h., dass man ca. Mitte 2012 in die Umsetzung gehen könnte.

 

 

Herr Jäkel richtet die Bitte an die Verwaltung auf geeignete Art und Weise darauf hinzuwirken, dass das angestrebte beschleunigte Verfahren durchgeführt wird mit der Zielstellung der Umsetzung  vor 2014.

Herr Jäkel bittet die Ausführungen von Herrn Goetzmann protokollarisch festzuhalten.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 37 A „Potsdam-Center“, Teilbereich Bahnhofspassagen, ist gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlagen).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage