28.09.2010 - 3.12 Gesamtkonzept Berliner Vorstadt - Aussetzung Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Fraktion FDP
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 28.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Teuteberg bringt den Antrag
ein und verweist auf die vorliegende neue Fassung des Antrages (Reduzierung).
Ziel ist es, nicht schrittweise straßenisoliert vorzugehen.
Frau Hüneke
(als Mitantragstellerin) erkundigt sich nach dem Zeitrahmen?
Herr
Lehmann macht aufmerksam, dass im Betreff noch immer die Aussetzung des
Ausbauvorhabens Mangerstr. 1. Bauabschnitt steht. Dies sei überholt.
Herr
Teuteberg gibt Herrn Lehmann Recht; der Zusatz im Betreff wird gestrichen.
Herr
Lehmann geht auf die Intention des Antrages ein und betont, dass es sich hier
um einen völlig neuen Antrag handeln würde.
Herr Klipp
macht aufmerksam, dass der Vergleich mit Babelsberg (sh. Begründung) nicht
sinnhaft sei, da es sich nicht um ein Sanierungsgebiet handelt und keine
Fördermittel zu erwarten sind. Entsprechend Investitionsplan der
Landeshauptstadt Potsdam steht in den nächsten Jahren nichts in der Berliner
Vorstadt an. Mit Ausnahme von Gefahrenabwehr wird es keine Maßnahmen im Rahmen
des Ergebnishaushaltes geben, von daher könne ein Gesamtkonzept für die
Berliner Vorstadt nicht vorbereitet
werden.
Er betont
nochmals auf Drängen verschiedener Ausschussmitglieder, dass es auch kein KP
III geben wird; keine Investitionen geplant sind und wenn überhaupt nur im
Rahmen der Gefahrenabwehr etwas erfolgen könne. Insofern sei ein „Gesamtkonzept“
wünschenswert, aber nicht zu finanzieren.
Herr
Teuteberg stellt dar, dass das Konzept längerfristig über 10-15 Jahre (unter
Finanzierungsvorbehalt) erarbeitet werden könne. Hier sollte eine
Perspektive/Planungsgrundlage gebildet werden, auf die man sich berufen könne.
Herr Kümmel
stellt klar, dass es nicht sein kann, dass die Verwaltung ohne Grundlage/ohne
Rahmenbedingungen Personal und Finanzen bindet, um zu ermitteln, was mal später
saniert werden soll. Hier stellt sich die Frage, weshalb man die Berliner
Vorstadt auswählt. Ebenso könnte ein Neubaugebiet ausgesucht werden.
Der Antrag
(neue Fassung mit geänd. Betreff) wird zur Abstimmung gestellt:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Gesamtkonzept für die
Straßenentwässerung- und instandsetzung für die Berliner Vorstadt vorzulegen
und eine Einwohnerinformation dazu durchzuführen.
Betreff:
Gesamtkonzept Berliner Vorstadt – Aussetzung Ausbauvorhaben Mangerstr. 1.
Bauabschnitt