21.09.2010 - 4.1 Barrierefreie Kommunikation fördern

Beschluss:
zurückgezogen
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Frau Schneider bringt den Antrag ein.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag um einen Prüfauftrag handelt. Laut Stellungnahme des Servicebereich Verwaltungsmanagement wird immer darauf geachtet, dass  bei Stellenausschreibungen immer ein Anforderungsprofil erstellt wird. Es findet ohne Definition eines Anforderungsprofils keine Stellenausschreibung statt

Die Zweisprachigkeit in der LHP ist im Laufe der Zeit für einen größeren Kundenkreis notwendig geworden. Deshalb ist Englisch mittlerweile eine Anforderung, welche im Zusammenhang von „Globalisierungsprozessen“ auch weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Die Verwaltung hat sich bereits mit ihrem Fortbildungsprogramm auf diese Entwicklung eingestellt. Hier ist die Verwaltung auf einem guten Weg ohne explizit Englischkenntnisse in den Stellenanforderungen festzulegen. Ungeachtet dessen gibt es auch Stellen, wie beispielsweise in der Wirtschaftsförderung oder im IT-Bereich, wo Englisch für die Tätigkeitsaufnahme zwingend notwendig ist.

 

Von einer Erweiterung des Anforderungsprofils um die Beherrschung der Gebärdensprache wurde Abstand genommen. Nach Rücksprache mit den Officebereichen tritt dieser Kunde in den Zielgruppen sehr selten auf. Bisher konnten diese wenigen Kunden ihre Leistungen auch ohne Beherrschung der Gebärdensprache erhalten. Aufgrund der Größe dieser Kundengruppe ist die Gebärdensprache nicht „anforderungsprofilbildend“. Deshalb macht es wenig Sinn diese Anforderung an eine Stelle zu binden. Diese Bindung würde auch das Bewerberpotenzial erheblich minimieren.

 

Frau Grasnick macht darauf aufmerksam, dass die Bewerbung von Menschen mit interkulturellen Kompetenzen willkommen sind. Dies gilt auch bei Ausschreibungen von Ausbildungsstellen.

 

Frau Judacz macht deutlich, dass die bereits vorhandenen Mitarbeiter entsprechend der Bedarfe ausgebildet werden müssen.

 

Frau Schulze fragt, ob es in der Verwaltung eine Übersicht gibt, in welchem Bereich es Mitarbeiter  mit entsprechenden Spezialisierungen gibt.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass es nicht die Möglichkeit gibt, in allen Bereichen der Verwaltung Mitarbeiter mit diesen Kenntnissen haben kann. Für diesen Fall wird ein vereidigter Gebärdendolmetscher hinzugezogen.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass die im Antrag geforderte Berichterstattung in der Oktobersitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht zu realisieren ist.

 

Frau Dr. Herzel regt an, den Antrag verständlicher zu formulieren. Die Prüfung sollte zielführend sein.

 

Frau Schneider zieht den Antrag zurück. Sie bittet um die Ausreichung der Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag, um den Antrag entsprechend umzuformulieren.

 

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