21.09.2010 - 4.1 Barrierefreie Kommunikation fördern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion FDP
- Datum:
- Di., 21.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Beschluss:
- zurückgezogen
Frau Schneider bringt den Antrag ein.
Frau Müller weist darauf hin, dass
es sich bei dem vorliegenden Antrag um einen Prüfauftrag handelt. Laut
Stellungnahme des Servicebereich Verwaltungsmanagement wird immer darauf
geachtet, dass bei
Stellenausschreibungen immer ein Anforderungsprofil erstellt wird. Es findet
ohne Definition eines Anforderungsprofils keine Stellenausschreibung statt
Die Zweisprachigkeit in der LHP ist im Laufe der Zeit für einen größeren Kundenkreis notwendig geworden. Deshalb ist Englisch mittlerweile eine Anforderung, welche im Zusammenhang von „Globalisierungsprozessen“ auch weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Die Verwaltung hat sich bereits mit ihrem Fortbildungsprogramm auf diese Entwicklung eingestellt. Hier ist die Verwaltung auf einem guten Weg ohne explizit Englischkenntnisse in den Stellenanforderungen festzulegen. Ungeachtet dessen gibt es auch Stellen, wie beispielsweise in der Wirtschaftsförderung oder im IT-Bereich, wo Englisch für die Tätigkeitsaufnahme zwingend notwendig ist.
Von einer Erweiterung
des Anforderungsprofils um die Beherrschung der Gebärdensprache wurde Abstand
genommen. Nach Rücksprache mit den Officebereichen tritt dieser Kunde in den
Zielgruppen sehr selten auf. Bisher konnten diese wenigen Kunden ihre
Leistungen auch ohne Beherrschung der Gebärdensprache erhalten. Aufgrund der
Größe dieser Kundengruppe ist die Gebärdensprache nicht
„anforderungsprofilbildend“. Deshalb macht es wenig Sinn diese Anforderung an
eine Stelle zu binden.
Diese Bindung würde auch das Bewerberpotenzial erheblich minimieren.
Frau Grasnick macht darauf
aufmerksam, dass die Bewerbung von Menschen mit interkulturellen Kompetenzen
willkommen sind. Dies gilt auch bei Ausschreibungen von Ausbildungsstellen.
Frau Judacz macht deutlich, dass
die bereits vorhandenen Mitarbeiter entsprechend der Bedarfe ausgebildet werden
müssen.
Frau Schulze fragt, ob es in der
Verwaltung eine Übersicht gibt, in welchem Bereich es Mitarbeiter mit entsprechenden Spezialisierungen
gibt.
Frau Müller weist darauf hin, dass
es nicht die Möglichkeit gibt, in allen Bereichen der Verwaltung Mitarbeiter
mit diesen Kenntnissen haben kann. Für diesen Fall wird ein vereidigter
Gebärdendolmetscher hinzugezogen.
Frau Schulze weist darauf hin, dass
die im Antrag geforderte Berichterstattung in der Oktobersitzung der
Stadtverordnetenversammlung nicht zu realisieren ist.
Frau Dr. Herzel regt an, den Antrag
verständlicher zu formulieren. Die Prüfung sollte zielführend sein.
Frau Schneider zieht den Antrag zurück. Sie bittet um die Ausreichung der Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag, um den Antrag entsprechend umzuformulieren.