02.09.2010 - 8.1 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 02.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schweers bringt die Drucksache
ein und weist darauf hin, dass die Kommune verpflichtet ist, jährlich eine
Kita-Bedarfsplanung zu erstellen.
Frau Ukrow (FB Kinder, Jugend und
Familie) ergänzt, dass es in Potsdam 111 Kindertagesstätten gibt, von denen 107
im Kita-Bedarfplan enthalten sind. Das sind über 13.000 Plätze.
Sie verweist auf die Bevölkerungsprognose des
Bereiches Statistik und Wahlen und erörtert anhand einer
Powerpoint-Präsentation die Methode der Berechnung.
Herr Otto geht davon aus, dass
sich 2013/2014 der Geburtenknick der Wendezeit auswirkt.
Frau Ukrow erklärt, dass dies lt.
Aussage des Bereiches Statistik und Wahlen erst 2020 erfolgt.
Herr Messerschmidt fragt, wie derzeit der
Bedarf an Hortplätzen mit den einzelnen Schulen oder dem Schulträger abgestimmt
wird.
Herr Schweers erklärt, dass Potsdam
deckungsgleiche Schulbezirke hat. Dies führt dazu, dass an bestimmten
Schulstandorten oft erst kurz vor Beginn eines Schuljahres klar ist, wie viele
Schüler es gibt. Es wird immer wieder vom Schulentwicklungsplan abgerückt.
Durch das starke Engagement der Träger wurde aber bisher immer eine Lösung
herbeigeführt.
Frau Ukrow ergänzt, dass es eine
Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt gibt. Eine integrierte Planung gibt es
nicht.
Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass
es auch Eltern gibt, die einen bestimmten Stadtteil im Blick haben und auch
begründen, warum die Betreuung der Kinder in diesem Bereich erfolgen muss.
Gibt es da bestimmte Stadtteile, in denen die
Nachfrage besonders stark ist?
Herr Schweers macht deutlich, dass es
immer dann problematisch wird, wenn die Schulen ihre Zügigkeit erhöhen, statt
die Eltern mit ihren Kindern dann in andere Schulen zu schicken, in denen es
noch freie Plätze gibt.
Es gibt durchaus Bereiche, in denen es eine
Platzknappheit gibt.
Herr Messerschmidt betont, dass es wichtig
ist, dass der Schulträger die Veränderungen der Anzahl der Plätze unverzüglich
an das Jugendamt meldet.
Abschließend weist Herr Schweers darauf
hin, dass bei der Kita-Bedarfsplanung alle Kitas mitarbeiten. Das Gesamtwerk
ist aus seiner Sicht ein tolles Ergebnis.
Herr Dünn äußert seinen Respekt
für diese Koordinationsaufgabe.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen
der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit
Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2010/2011 sowie Ausblick auf
Folgejahr:
1. Bereitstellung
von insgesamt 13.125 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§
1,12 Kita- Gesetz bei 46 freien Trägern für das Kita- Jahr 2010/11. Enthalten
sind 107 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt
gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 107 Kindertagesstätten, 8 Andere
Kinderbetreuungsangebote (AKi) und 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen sowie
Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den
gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Tagespflege und
andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auch innerhalb des Kita- Jahres
auszubauen.
2.
Belegung von 355 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin
durch Potsdamer Kinder.
3.
Finanzierung der
Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur
dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Landeshauptstadt
Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde
gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
4. Ausbau vorhandener Einrichtungen
sowie Neubau von Einrichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit
Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und
neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.
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