02.09.2010 - 4 Trägerauswahl "Treffpunkt Freizeit"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau E. Müller bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

Sie weist auf das eindeutige Entscheidungsergebnis der Auswahljury hin.

 

Frau Rehbehn (Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH) stellt die Ideen und den organisatorischen Rahmen für den Treffpunkt Freizeit vor.

 

Frau Schnurbusch (Potsdamer Kunstgenossenschaft e.V.) stellt kurz den Potsdamer Kunstgenossenschaft e.V. vor. Sie macht dabei deutlich, dass dieser ein Standbein in der Arbeitsmarktförderung, ein Standbein in der Integration und als drittes Standbein die Künstler hat.

 

Frau Rehbehn betont, dass der Treffpunkt Freizeit keinen festen Überbau bekommen soll, sondern ein offenes und lebendiges Haus für alle Generationen sein soll. Hauptzielgruppe sind die Kinder und deren Familien. Es soll eine große Angebotsvielfalt geben.

Sie stellt die Organisationsstruktur vor und geht auch auf die personellen Rahmenbedingungen ein.

Es soll sechs Hauptarbeitsbereiche geben. Dies sind die Kinderkultur, die Kinderbetreuung und Familienberatung, die sozial-kulturelle Gemeinwesenarbeit, die außerschulische Jugendbildung, Sport, Spiel und Geselligkeit sowie ein Kompetenzzentrum.

 

Herr Wendel (Förderverein Treffpunkt Freizeit) hat als Vertreter des Fördervereins in der Auswahljury mitgearbeitet. Er macht deutlich, dass es ein offenes und sehr transparentes und qualifiziertes Verfahren war. Es gab drei Jurysitzungen in denen gemeinsam diskutiert wurde, aber jeder für sich die Bewertung vorgenommen hat.

 

Frau Gerber hat selbst in der Auswahljury mitgearbeitet und bestätigt die Aussagen von Herrn Wendel. Sie ergänzt, dass das Ergebnis einvernehmlich ist.

 

Herr Otto bringt folgenden Ergänzungsantrag ein und begründet diesen. Der Antrag soll durch einen Punkt 9 ergänzt werden.

Nach drei Jahren neuer Trägerschaft, zu Beginn des Jahres 2014, erfolgt eine Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit nach einem noch im Jahre 2010 im Jugendhilfeausschuss vorbereiteten und von der StVV zu beschließenden qualitativen Evaluationskonzept. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.

 

Herr Dünn verweist auf die Presseerklärung des Deutschen Tonkünstlerverbandes und fragt wie diese zustande kommt.

 

Frau E. Müller informiert, dass die Vereinigung für genreverbindende Kunstprojekte e.V. eine Bewerbung in Kooperation mit dem Deutschen Tonkünstlerverband eingereicht habe.

Nach Durchsicht der eingereichten Bewerbungsunterlagen wurde durch die Vereinigung für genreverbindende Kunstprojekte e.V. darauf hingewiesen, dass noch Unterlagen fehlen. Die Nachreichung der Unterlagen wurde zugesagt, was aber bis zum Abschluss des Verfahren nicht geschehen ist.

Bezüglich des Auswahlverfahrens zur Trägerschaft des Treffpunktes Freizeit teilt sie mit, dass alle eingereichten Bewerbungsunterlagen gesichtet wurden und durch die Jurymitglieder einzeln bewertet wurden. Bei der Bewertung der Unterlagen hat jedes Jurymitglied unabhängig von anderen für sich entschieden.

Zu dem Vorwurf, dass in der Jury Vertreter mitgewirkt haben, die möglicherweise befangen waren, entgegnet sie, dass Herr Schweers nicht Jurymitglied war. Er hat nicht votiert, sondern das Protokoll geführt. Sie weist darauf hin, dass das komplette Verfahren protokolliert wurde.

 

Herr Dr. Wegewitz fragt, ob die Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V. schriftlich niedergelegt werden soll. Dies wäre aus seiner Sicht sehr wichtig.

Zum Ergänzungsantrag macht er deutlich, dass dieser aus seiner Sicht so nicht zu realisieren ist.

 

Frau Schulze vermisst als Anlage zur vorliegenden Drucksache eine Übersicht, wer sich noch beworben hat.

Sie fragt Frau Tänzler, ob es auch an sie Anfragen aus dem Umfeld gab.

Sie bittet um Aussagen dazu, ob Frau Schnurbusch und Herr Papadopoulos ständige VertreterInnen in den Treffpunkt Freizeit entsenden.

Abschließend spricht sie das Mehrgenerationenhaus-Projekt an und fragt, ob bereits Kontakt zum Bundesfamilienministerium aufgenommen wurde und wenn ja, ob es schon Reaktionen gibt.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass zur Übersicht der Bewerber eine Folie durch die Verwaltung vorbereitet wurde, aber nur im nichtöffentlichen Teil präsentiert werden kann.

 

Frau Rehbehn macht deutlich, dass es noch keine festen Vorstellungen zum Raumkonzept gibt. Der Potsdamer Betreuungshilfe e.V. wird nicht mit einem festem Büro, sondern mit festen Angeboten vor Ort sein.

Auf die Nachfrage zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung antwortet sie, dass diese vorbereitet und bald geschlossen werden wird.

 

Frau Tänzler (Treffpunkt Freizeit) erklärt, dass es gemeinsam mit dem Kommunalen Immobilien Service zwei Vor-Ort-Termine gab, an denen fast alle Träger die sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben, teilgenommen haben.

 

Frau E. Müller teilt mit, dass bezüglich des Mehrgenerationenhaus-Projektes bereits Kontakt zum Bundesfamilienministerium aufgenommen wurde. Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird dem Bundesfamilienministerium der neuer Träger des Hauses gemeldet. Danach kann die weitere Förderung erfolgen.

 

Frau Rehbehn erklärt, dass beabsichtigt ist, ein Evaluationskonzept zu erstellen. Dieses Konzept kann im ersten Halbjahr 2011 vorgelegt werden.

               

Herr Harder berichtet, dass er der Auswahljury als Sachverständiger zur Seite gestanden hat. Auch er bestätigt den korrekten Ablauf des Verfahrens.

Aus seiner Sicht ist diese Entscheidung auch für die MitarbeiterInnen im Treffpunkt Freizeit eine gute Wahl.

Den Antrag von Herrn Otto unterstützt er. Er verweist auf das Evaluationskonzept für „freiLand“, welches möglicherweise übernommen werden könne.

 

Herr Müller spricht sich ebenfalls für die Entscheidung der Jury aus. Er informiert, dass er sich selbst als Träger auch beworben hat.

Er bittet darum, dass nicht von den Träger Angebote abgezogen werden, die dann im Treffpunkt Freizeit vorgehalten werden.

 

Frau Rehbehn macht deutlich, dass dies vorgesehen ist. Es sollen keine Angebote vom Schlaatz in die Innenstadt verlegt werden.

 

Frau Schnurbusch ergänzt, dass es bereits gute Angebote im Treffpunkt gibt, die auch weitergeführt werden sollen.

 

Frau E. Müller erklärt, dass auch das Kindermusiktheater „Buntspecht“ nicht wieder in den Treffpunkt Freizeit zurück ziehen werden.

 

Herr Dünn verweist auf die Wichtigkeit des Kooperationsvertrages. Dieser hätte seiner Ansicht nach vor Beschluss vorgelegt werden sollen.

 

Frau Rehbehn erklärt, dass eine feste Vereinbarung erst geschlossen werden kann, wenn es den entsprechenden Beschluss zur Trägerschaft für das Haus gibt. Die Grundzüge der Vereinbarung sind durchaus besprochen.

 

Herr Wendel macht deutlich, dass die Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit den Nutzern des Hauses gestaltet wird.

 

Frau E. Müller weist auf die Beschlussvorlage hin, aus der deutlich hervorgeht, dass die Zuschlagserteilung an die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH erfolgt. Die Kooperationsvereinbarung ist nicht Grundlage für die Beschlussfassung.

 

Herr Ströber weist darauf hin, dass die Mieter des Treffpunktes Freizeit bereits Kündigungen durch die Malteser erhalten haben.

 

Herr Schweers macht darauf aufmerksam, dass die Kündigung der Verträge mit den Mietern des Hauses aus juristischen Gründen erforderlich ist. Aus juristischen Gründen kann auch der neue Träger erst nach Beschluss durch die SVV neue Verträge abschließen.

 

Herr Otto nimmt Frau Rehbehns Vorschlag auf, selbst zu evaluieren. Dies sollte aber trotzdem im Beschlusstext erwähnt werden.

 

Herr Dünn hält es für wichtig, dass die Kooperationsvereinbarung vorliegt, da diese im Punkt 2 des Beschlusstextes als Grundlage steht.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, über das Protokoll zu vereinbaren, dass sich der Jugendhilfeausschuss spätestens im März 2011 die Kooperationsvereinbarung ansieht.

 

Frau E. Müller schlägt folgende Formulierung vor: „Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.“

Der Anspruch des Jugendhilfeausschusses, diesen Vertrag zur Kenntnis zu bekommen, wird geprüft.

 

Herr Dr. Wegewitz bringt folgenden Formulierungsvorschlag ein:

Nach drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualitative Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.

 

Herr Otto bittet, dass die ersten drei Jahre durch eine Evaluation begleitet werden. Das Evaluationskonzept soll im September 2011 dem JHA vorgestellt und 2014 ausgewertet werden.

 

Frau Dr. Müller äußert Bedenken, dass der Jugendhilfeausschuss berechtigt ist, ein solches Konzept zu beschließen.

 

Nach einer kurzen Verständigung einigen sich die JHA-Mitglieder auf folgende Änderungen:

 

Ergänzung in Punkt 2.:

Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Ergänzung um einen Punkt 9:

Nach drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualifizierte Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Gemäß des Ergebnisses der Interessenbekundungsprüfungen wird die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH beauftragt, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt Freizeit“ ab 01.01.2011 entsprechend des eingereichten Konzeptes (vgl. Anlage) zu führen.

 

2.      Grundlage des Konzeptes ist eine Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V. Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.

 

3.      Ziel der Trägerschaft ist eine Angebotserweiterung entsprechend des Konzeptes.

 

4.      Zur Weiterführung des Mehrgenerationenhaus-Projektes wird fristgerecht ein Antrag auf Trägerwechsel beim zuständigen Bundesfamilienministerium gestellt.

 

5.      Das vorhandene „Treffpunkt Freizeit“-Personal wird von der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH gemäß § 613a BGB übernommen.

 

6.      Der Kommunale Immobilienservice schließt mit Wirkung vom 01.01.2011 auf der Basis der bisherigen Konditionen mit der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH einen Mietvertrag ab.

 

7.      Der Betriebsübergang wird federführend durch den Oberbürgermeister, vertreten durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35), begleitet.

 

8.      Der jährliche Zuwendungsbetrag der Landeshauptstadt Potsdam verbleibt auf dem in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen Niveau.

 

9.      Nach drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualitative Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    0

Dem geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage