02.09.2010 - 4 Trägerauswahl "Treffpunkt Freizeit"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 02.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau E. Müller bringt die Drucksache
ein und gibt Erläuterungen.
Sie weist auf das eindeutige
Entscheidungsergebnis der Auswahljury hin.
Frau Rehbehn (Bürgerhaus am Schlaatz
gGmbH) stellt die Ideen und den organisatorischen Rahmen für den Treffpunkt
Freizeit vor.
Frau Schnurbusch (Potsdamer
Kunstgenossenschaft e.V.) stellt kurz den Potsdamer Kunstgenossenschaft e.V.
vor. Sie macht dabei deutlich, dass dieser ein Standbein in der
Arbeitsmarktförderung, ein Standbein in der Integration und als drittes
Standbein die Künstler hat.
Frau Rehbehn betont, dass der
Treffpunkt Freizeit keinen festen Überbau bekommen soll, sondern ein offenes
und lebendiges Haus für alle Generationen sein soll. Hauptzielgruppe sind die
Kinder und deren Familien. Es soll eine große Angebotsvielfalt geben.
Sie stellt die Organisationsstruktur vor und
geht auch auf die personellen Rahmenbedingungen ein.
Es soll sechs Hauptarbeitsbereiche geben. Dies
sind die Kinderkultur, die Kinderbetreuung und Familienberatung, die
sozial-kulturelle Gemeinwesenarbeit, die außerschulische Jugendbildung, Sport,
Spiel und Geselligkeit sowie ein Kompetenzzentrum.
Herr Wendel (Förderverein
Treffpunkt Freizeit) hat als Vertreter des Fördervereins in der Auswahljury
mitgearbeitet. Er macht deutlich, dass es ein offenes und sehr transparentes
und qualifiziertes Verfahren war. Es gab drei Jurysitzungen in denen gemeinsam
diskutiert wurde, aber jeder für sich die Bewertung vorgenommen hat.
Frau Gerber hat selbst in der
Auswahljury mitgearbeitet und bestätigt die Aussagen von Herrn Wendel. Sie
ergänzt, dass das Ergebnis einvernehmlich ist.
Herr Otto bringt folgenden Ergänzungsantrag
ein und begründet diesen. Der Antrag soll durch einen Punkt 9 ergänzt werden.
Nach drei Jahren neuer Trägerschaft, zu Beginn des
Jahres 2014, erfolgt eine Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit nach
einem noch im Jahre 2010 im Jugendhilfeausschuss vorbereiteten und von der StVV
zu beschließenden qualitativen Evaluationskonzept. Dieses Konzept soll das
Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der
Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch
betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
Herr Dünn verweist auf die
Presseerklärung des Deutschen Tonkünstlerverbandes und fragt wie diese zustande
kommt.
Frau E. Müller informiert, dass die
Vereinigung für genreverbindende Kunstprojekte e.V. eine Bewerbung in
Kooperation mit dem Deutschen Tonkünstlerverband eingereicht habe.
Nach Durchsicht der eingereichten
Bewerbungsunterlagen wurde durch die Vereinigung für genreverbindende
Kunstprojekte e.V. darauf hingewiesen, dass noch Unterlagen fehlen. Die
Nachreichung der Unterlagen wurde zugesagt, was aber bis zum Abschluss des
Verfahren nicht geschehen ist.
Bezüglich des Auswahlverfahrens zur Trägerschaft
des Treffpunktes Freizeit teilt sie mit, dass alle eingereichten
Bewerbungsunterlagen gesichtet wurden und durch die Jurymitglieder einzeln
bewertet wurden. Bei der Bewertung der Unterlagen hat jedes Jurymitglied
unabhängig von anderen für sich entschieden.
Zu dem Vorwurf, dass in der Jury Vertreter
mitgewirkt haben, die möglicherweise befangen waren, entgegnet sie, dass Herr
Schweers nicht Jurymitglied war. Er hat nicht votiert, sondern das Protokoll
geführt. Sie weist darauf hin, dass das komplette Verfahren protokolliert
wurde.
Herr Dr. Wegewitz fragt, ob die
Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem Potsdamer Betreuungshilfe
e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V. schriftlich niedergelegt werden soll.
Dies wäre aus seiner Sicht sehr wichtig.
Zum Ergänzungsantrag macht er deutlich, dass
dieser aus seiner Sicht so nicht zu realisieren ist.
Frau Schulze vermisst als Anlage zur
vorliegenden Drucksache eine Übersicht, wer sich noch beworben hat.
Sie fragt Frau Tänzler, ob es auch an sie
Anfragen aus dem Umfeld gab.
Sie bittet um Aussagen dazu, ob Frau Schnurbusch
und Herr Papadopoulos ständige VertreterInnen in den Treffpunkt Freizeit
entsenden.
Abschließend spricht sie das
Mehrgenerationenhaus-Projekt an und fragt, ob bereits Kontakt zum
Bundesfamilienministerium aufgenommen wurde und wenn ja, ob es schon Reaktionen
gibt.
Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass
zur Übersicht der Bewerber eine Folie durch die Verwaltung vorbereitet wurde,
aber nur im nichtöffentlichen Teil präsentiert werden kann.
Frau Rehbehn macht deutlich, dass es
noch keine festen Vorstellungen zum Raumkonzept gibt. Der Potsdamer Betreuungshilfe
e.V. wird nicht mit einem festem Büro, sondern mit festen Angeboten vor Ort
sein.
Auf die Nachfrage zum Abschluss der
Kooperationsvereinbarung antwortet sie, dass diese vorbereitet und bald
geschlossen werden wird.
Frau Tänzler (Treffpunkt Freizeit)
erklärt, dass es gemeinsam mit dem Kommunalen Immobilien Service zwei
Vor-Ort-Termine gab, an denen fast alle Träger die sich am
Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben, teilgenommen haben.
Frau E. Müller teilt mit, dass
bezüglich des Mehrgenerationenhaus-Projektes bereits Kontakt zum
Bundesfamilienministerium aufgenommen wurde. Nach Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wird dem Bundesfamilienministerium der neuer Träger
des Hauses gemeldet. Danach kann die weitere Förderung erfolgen.
Frau Rehbehn erklärt, dass
beabsichtigt ist, ein Evaluationskonzept zu erstellen. Dieses Konzept kann im
ersten Halbjahr 2011 vorgelegt werden.
Herr Harder berichtet, dass er der
Auswahljury als Sachverständiger zur Seite gestanden hat. Auch er bestätigt den
korrekten Ablauf des Verfahrens.
Aus seiner Sicht ist diese Entscheidung auch für
die MitarbeiterInnen im Treffpunkt Freizeit eine gute Wahl.
Den Antrag von Herrn Otto unterstützt er. Er
verweist auf das Evaluationskonzept für „freiLand“, welches möglicherweise
übernommen werden könne.
Herr Müller spricht sich ebenfalls
für die Entscheidung der Jury aus. Er informiert, dass er sich selbst als
Träger auch beworben hat.
Er bittet darum, dass nicht von den Träger
Angebote abgezogen werden, die dann im Treffpunkt Freizeit vorgehalten werden.
Frau Rehbehn macht deutlich, dass
dies vorgesehen ist. Es sollen keine Angebote vom Schlaatz in die Innenstadt
verlegt werden.
Frau Schnurbusch ergänzt, dass es
bereits gute Angebote im Treffpunkt gibt, die auch weitergeführt werden sollen.
Frau E. Müller erklärt, dass auch das
Kindermusiktheater „Buntspecht“ nicht wieder in den Treffpunkt Freizeit zurück
ziehen werden.
Herr Dünn verweist auf die
Wichtigkeit des Kooperationsvertrages. Dieser hätte seiner Ansicht nach vor
Beschluss vorgelegt werden sollen.
Frau Rehbehn erklärt, dass eine
feste Vereinbarung erst geschlossen werden kann, wenn es den entsprechenden
Beschluss zur Trägerschaft für das Haus gibt. Die Grundzüge der Vereinbarung
sind durchaus besprochen.
Herr Wendel macht deutlich, dass
die Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit den Nutzern des Hauses gestaltet
wird.
Frau E. Müller weist auf die
Beschlussvorlage hin, aus der deutlich hervorgeht, dass die Zuschlagserteilung
an die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH erfolgt. Die Kooperationsvereinbarung ist
nicht Grundlage für die Beschlussfassung.
Herr Ströber weist darauf hin, dass
die Mieter des Treffpunktes Freizeit bereits Kündigungen durch die Malteser
erhalten haben.
Herr Schweers macht darauf
aufmerksam, dass die Kündigung der Verträge mit den Mietern des Hauses aus
juristischen Gründen erforderlich ist. Aus juristischen Gründen kann auch der
neue Träger erst nach Beschluss durch die SVV neue Verträge abschließen.
Herr Otto nimmt Frau Rehbehns
Vorschlag auf, selbst zu evaluieren. Dies sollte aber trotzdem im Beschlusstext
erwähnt werden.
Herr Dünn hält es für wichtig,
dass die Kooperationsvereinbarung vorliegt, da diese im Punkt 2 des
Beschlusstextes als Grundlage steht.
Frau Dr. Müller schlägt vor, über das
Protokoll zu vereinbaren, dass sich der Jugendhilfeausschuss spätestens im März
2011 die Kooperationsvereinbarung ansieht.
Frau E. Müller schlägt folgende
Formulierung vor: „Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der Verwaltung
vor Abschluss vorzulegen.“
Der Anspruch des Jugendhilfeausschusses, diesen
Vertrag zur Kenntnis zu bekommen, wird geprüft.
Herr Dr. Wegewitz bringt folgenden Formulierungsvorschlag
ein:
Nach drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine
qualitative Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept
soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und
Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam
als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
Herr Otto bittet, dass die ersten
drei Jahre durch eine Evaluation begleitet werden. Das Evaluationskonzept soll
im September 2011 dem JHA vorgestellt und 2014 ausgewertet werden.
Frau Dr. Müller äußert Bedenken, dass
der Jugendhilfeausschuss berechtigt ist, ein solches Konzept zu beschließen.
Nach einer kurzen Verständigung einigen sich die
JHA-Mitglieder auf folgende Änderungen:
Ergänzung in Punkt 2.:
Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der
Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.
Ergänzung
um einen Punkt 9:
Nach drei
Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualifizierte Evaluation der Arbeit des
Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung,
Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen
genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche
Auswirkungen berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.
Geänderter Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Gemäß des Ergebnisses der Interessenbekundungsprüfungen wird die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH beauftragt, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt Freizeit“ ab 01.01.2011 entsprechend des eingereichten Konzeptes (vgl. Anlage) zu führen.
2. Grundlage des Konzeptes ist eine Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V. Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.
3. Ziel der Trägerschaft ist eine Angebotserweiterung entsprechend des Konzeptes.
4. Zur Weiterführung des Mehrgenerationenhaus-Projektes wird fristgerecht ein Antrag auf Trägerwechsel beim zuständigen Bundesfamilienministerium gestellt.
5. Das vorhandene „Treffpunkt Freizeit“-Personal wird von der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH gemäß § 613a BGB übernommen.
6. Der Kommunale Immobilienservice schließt mit Wirkung vom 01.01.2011 auf der Basis der bisherigen Konditionen mit der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH einen Mietvertrag ab.
7. Der Betriebsübergang wird federführend durch den Oberbürgermeister, vertreten durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35), begleitet.
8. Der jährliche Zuwendungsbetrag der Landeshauptstadt Potsdam verbleibt auf dem in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen Niveau.
9. Nach
drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualitative Evaluation der Arbeit
des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung,
Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen
genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche
Auswirkungen berücksichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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