29.09.2010 - 8 Trägerauswahl "Treffpunkt Freizeit"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs äert sich Herr Vöhese (gegen dessen Rederecht sich kein Widerspruch erhebt) kritisch zum Verfahren und einer möglichen Befangenheit beteiligter Personen. Im Weiteren äert Herr Schröder Bedenken seiner Fraktion, das Bürgerhaus „Am Schlaatz“ werde seiner Kernaufgabe im Wohngebiet Schlaatz nicht mehr in dem erforderlichen Maße gerecht, wenn auch die Trägerschaft des Treffpunkt Freizeit noch übernommen werde. Deshalb werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Naber unterstützt diese Ausführungen und kündigt ebenfalls eine Stimmenthaltung an. Seine Fraktion hätte sich eine andere Lösung vorstellen können und hege große Skepsis, dass die anstehenden Aufgaben durch den Träger bewältigt werden.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Ergänzungen, denen sich auch der Kulturausschuss angeschlossen habe.

 

Er stellt die Ergänzung in Punkt 2. mit dem Wortlaut :

 

Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.

 

sowie die Ergänzung um einen Punkt 9 mit dem Wortlaut:

 

Nach drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualifizierte Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.

 

zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

1.       Gemäß des Ergebnisses der Interessenbekundungsprüfungen wird die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH beauftragt, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt Freizeit“ ab 01.01.2011 entsprechend des eingereichten Konzeptes (vgl. Anlage) zu führen.

 

2.       Grundlage des Konzeptes ist eine Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V. Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der verwaltung vor Abschluss vorzulegen.

 

3.       Ziel der Trägerschaft ist eine Angebotserweiterung entsprechend des Konzeptes.

 

4.       Zur Weiterführung des Mehrgenerationenhaus-Projektes wird fristgerecht ein Antrag auf Trägerwechsel beim zuständigen Bundesfamilienministerium gestellt.

 

5.       Das vorhandene „Treffpunkt Freizeit“-Personal wird von der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH gemäß § 613a BGB übernommen.

 

6.       Der Kommunale Immobilienservice schließt mit Wirkung vom 01.01.2011 auf der Basis der bisherigen Konditionen mit der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH einen Mietvertrag ab.

 

7.       Der Betriebsübergang wird federführend durch den Oberbürgermeister, vertreten durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35), begleitet.

 

8.       Der jährliche Zuwendungsbetrag der Landeshauptstadt Potsdam verbleibt auf dem in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen Niveau.

 

9.       Nach drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualifizierte Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

 

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Anlagen zur Vorlage