29.09.2010 - 3 Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Schön...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister erläutert das Anliegen der Vorlage und verweist darauf, dass die Gemeinde Schönefeld mittlerweile dem Kooperationsvertrag zugestimmt habe.

Auf die Bitte von Herrn Schröder, Ausführungen zum Thema Gewinnabschöpfung zu machen, führt  Frau E. Müller aus, dass sie diese Bitte überrasche, denn dazu nne derzeit gar nichts gesagt werden, weil erst der Gesellschaftsvertrag genehmigt werden müsse. Jetzt gehe es um den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, um das Medizinische Versorgungszentrum betreiben zu können. Auf den Hinweis von Frau Dr. Müller, dass nach wie vor vage Formulierungen enthalten seien, die einer konkreten Ausgestaltung bedürfen und der Frage, ob dazu neue Absprachen getroffen wurden, verweist Frau E. Müller darauf, dass Konkretisierungen in der Zukunft anzupassen und auszugestalten seien, z. B. anhand der konkreten Bedarfe.

Auf die Frage von Herrn Vöhse (gegen dessen Rederecht sich kein Widerspruch erhebt), wie die Landeshauptstadt auf die Gemeinde Schönefeld unter dem Aspekt der Transparenz der zu gründenden Gesellschaft einwirken wolle und der Tatsache, dass Potsdam Mitglied von Transparency International ist, entgegnet Frau E. Müller, dass das nicht die Gemeinde, sondern die zu gründende Gesellschaft betreffe. Der Oberbürgermeister betont, dass man hier wie mit allen anderen städtischen Gesellschaften verfahren werde.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Schönefeld und der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1

 

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Anlagen zur Vorlage