06.10.2010 - 7.4 Ausbau Mangerstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP
- Datum:
- Mi., 06.10.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
10/SVV/0438 Ausbau Mangerstraße
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Ausschüsse
für Stadtplanung und Bauen und für Finanzen haben die Vorlage abgelehnt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Engel-Fürstberger, Fraktion FDP, beantragt die Rücküberweisung
in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 19
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 18
Ja-Stimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mangerstraße ist als Teil des Denkmalbereiches
Berliner Vorstadt in ihrer
Formgebung und Materialität zu erhalten. Die Straßenentwässerung ist ein
wichtiges Ziel: dazu ist ein Gesamtkonzept für die Stilllegung der Einleitstelle
Nr. 114 in der Seestraße vorzulegen, das die Wiederherstellung der historischen
Decken in Mangerstraße und in der Seestraße beinhaltet.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristiges
Finanzierungskonzept für folgende Aufgaben in der Mangerstraße zu erarbeiten:
Für den Abschnitt Berliner Straße-Mühlenweg ist die im
Ergebnis der Diskussion festgelegte Leitungsverlegung durch die EWP mit
Wiederherstellung des Kleinpflasters beizubehalten.
Für die Verlegung der Abwasserleitungen sowie die
Instandsetzung des Mittelteils einschließlich der Gehwege und der Schaffung der
Barrierefreiheit zwischen Mühlenweg und Otto-Nagel-Straße ist gemeinsam mit der
EWP und den Anrainern ein Finanzierungskonzept unter der o.g. Prämisse zu
erarbeiten.
Für den westlichen Abschnitt ist auf den Ausbau ganz zu
verzichten. Durch eine Ausschreibung sind die Kosten für
Teilinstandsetzungsmaßnahmen festzustellen und mit dem Land über eine Förderung
zu verhandeln. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind sofort mit konventionellen
Mitteln durchzuführen, d.h. an der westlichen Einfahrt durch die Ausweisung von
Tempo 30 unmittelbar hinter der Kreuzung sowie durch ein Fahrverbot für LKW und
große Reisebusse. Für den Radverkehr ist in diesem Bereich die gemeinsame
Ausweisung von Geh- und Radweg auszuschildern. Die Barrierefreiheit ist durch
Bordsteinabsenkungen herzustellen.
Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im September
2010 vorzulegen.