06.10.2010 - 7.17 Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.17
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW, Fraktion B 90/Die Grünen, Fraktion FDP neue Fassung vom 24.08.2010
- Datum:
- Mi., 06.10.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt zu prüfen, ob in
die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04. März 2009 folgende
neue Bestimmung an geeigneter Stelle eingefügt werden kann:
Für Befreiungen von
den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) und für die Zulassung von Abweichungen von Vorschriften nach § 60 der
Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die als örtliche Bauvorschriften nach §
81 BbgBO erlassen wurden, findet § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
BauGB entsprechende Anwendung.
Die Zuständigkeit für die Erteilung
des gemeindlichen Einvernehmens wird auf den Ausschuss für Stadtplanung und
Bauen übertragen.
Das Ergebnis der Prüfung ist der
Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 26. Januar 2011 vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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