26.02.2002 - 3.2.1 Werbesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.02.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
02/SVV/0048 Werbesatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Näder bringt den Antrag ein und erläutert diesen mit Verweis auf die
Darstellungen in der Zeitung der CDU „Potsdamer Sichtachse“, Nr. 1-2002. Ihm
ist vor allem unverständlich, dass beispielsweise bei Großflächenwerbungen
(hier an der Humboldtbrücke bzw. an den Mauern des RAW) nicht ersichtlich sei,
wer die Werbung betreibt und durch die Stadt keine Einnahmen erzielt werden.
Gleiches gilt für sogenannte Führungsschilder; auch diese werden ohne Angabe
od. Nachweis von Betreibern geführt.
Herr Näder
informiert über die Diskussion im RSOU-Ausschuss in der vorigen Woche;
hier ist der Beschlusstext auf Antrag von Herrn Lehmann wie folgt
verändert worden: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Juni 2002
eine Änderung der Werbesatzung in Auftrag zu geben, auch mit dem Ziel,
zusätzliche Einnahmequellen aus Vermietung und Verpachtung von Werbeflächen in
der Stadt zu erschließen“.
Herr
Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) erläutert, dass hier 4 Komplexe
betroffen sind. 2 im Zusammenhang mit der Werbesatzung und 2 mit Randthemen: 1. Durchsetzung
der Werbesatzung (notwendige Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren –
mehr als die Hälfte der ordnungsrechtlichen Verfahren/Anhörungen beziehen sich
gerade darauf; ständig sind Baukontrolleure unterwegs) 2. Aus
diesen ordnungsrechtlichen Verfahren ergeben sich die Reibungspunkte
(Bedingungen im Einzelnen, Aufteilung des Stadtgebietes in sehr fein
untergliederte Zonen – Struktur dieser Gebiete resultieren noch vom Zeitpunkt
des Erlasses dieser Satzung) 3. Geldverdienen
mit Werbung. Einnahmen aus Sondernutzungsrechten aus öffentlichem Straßenraum
od. Verpachtung v. Flächen, die im Straßenraum stehen [Bsp. Lichtmasten], aber
Übereinstimmung mit öffentl./rechtl. Bestimmungen notwendig). Im Zusammenhang
mit diesem Antrag wäre eine Verständigung notwendig, in welchem Umfang wir (die
Stadt) Werbung wollen? Oder 4. Bleiben
wir bei der relativ restriktiven Linie?
Die Überarbeitung der Werbesatzung ist notwendig; dafür sind
Fördermittel für 2003 beantragt.
Herr
Näder macht deutlich, dass es
Intention des Antrages sei, dass Jeder, der werben möchte, einen
Rechtsanspruch darauf haben soll (unter Einhaltung der Werbesatzung,
Eingrenzung, wo geworben werden darf); aber das Möglichkeiten zu schaffen sind,
dass die Stadt alle illegal angebrachte Werbung (z.B. nach kurzer
Aufforderung/Androhung durch Aufkleber auf der Werbung mit Setzung einer Frist)
beseitigen kann.
Herr
Kutzmutz erkundigt sich, ob eine Übersicht existiert, wie viel mauerverdeckende
Werbung von der Stadt genehmigt worden ist?
Herr
Goetzmann verweist nochmals auf die Aktivitäten der Baukontrolleure zum
Feststellen von ungenehmigter Werbung; jedoch unterliegen diese ständigen
Veränderungen, so dass Angaben von heute in der nächsten Woche bereits nicht
mehr aktuell wären. Durch die Verwaltung erfolgt im Moment eine Analyse, wie
viel Werbung genehmigt worden ist.
Weiterhin informiert Herr Goetzmann, dass nicht alle Anlagen, die auf
den öffentlichen Straßenraum wirken, auch im öffentlichen Straßenraum sind. Das
heißt, die Werbeanlagen stehen oft nicht auf städtischem Grund;
genehmigungsfähig sind sie trotzdem.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz betont nochmals, dass der Vorschlag auf Vorbereitung/Erarbeitung
eines Planes, welche Werbeanlagen genehmigt worden sind (als Basis für die
Baukontrolleure zum schnellen Feststellen ungenehmigter Anlagen) nicht leistbar
ist, da dieser Plan ständig aktualisiert werden müsste. Weder die eigenen
Kapazitäten noch die Haushaltsmittel sind dafür ausreichend.
Frau
Hüneke unterrichtet die Teilnehmer (nach nochmaliger interner Verständigung mit
Herrn Näder) über die Intention des Antrages: Die Überarbeitung der
Werbesatzung soll nicht dazu führen, dass mehr Flächen genehmigt werden sollen,
um mehr Einnahmen zu erzielen.
Herr Näder ergänzt, dass
die Durchsetzung der Werbesatzung dazu führen soll, dass nicht genehmigte
Werbeanlagen verschwinden und für die genehmigten W. eine Einnahme erfolgt.
Herr
Goetzmann verweist nochmals darauf, dass auch aus Sicht der Verwaltung eine
Anpassung der Werbesatzung notwendig sei (zu den Fragen: wo lassen wir Werbung
zu bzw. Änderung der Untergliederung der Gebiete). Deshalb habe die Verwaltung
den Antrag an das Land auf Förderung der Überarbeitung der Werbesatzung
gestellt.
Nach
weiterer Diskussion der verschiedenen Teilnehmer wird deutlich, dass eine
Präzisierung des Beschlusstextes vorteilhaft wäre; deshalb stellt Herr Näder
den Antrag DS 02/SVV/0048 zur Überarbeitung zurück.
Herr
Jäkel bittet die Verwaltung um einen qualifizierten Zwischenbericht, im welchem
Umfang (%) Werbeanlagen genehmigt/bzw. ungenehmigt sind. Die Berichterstattung
sei als Basis zur Vorbereitung eines endgültigen Konzeptes erforderlich. Durch Herrn Goetzmann erfolgt
Zustimmung.