14.10.2010 - 3.3 Windelmüll

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Heuer bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Zierock (Bereich Umwelt und Natur) macht deutlich, dass die Verwaltung den Prüfauftrag erfüllen wird, sie weist darauf hin, dass das Kommunalabgabengesetz keine Gebührenstaffelung aus sozialen Gründen zulässt. Das Prüfergebnis kann der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2011 vorgelegt werden.

 

Frau Lentz äußert Zweifel, dass der Antrag zielführend ist, da in Potsdam die Randbedingungen nicht stimmen. Dies ist aus ihrer Sicht ein Modell für kleinere Orte.

 

Herr Jäkel spricht sich grundsätzlich für die Prüfung des Anliegens aus. Er weist darauf hin, dass hier eine Steuerung nur in Ein- oder Zweifamilienhäusern möglich ist.

Frau Krüger sieht hier ein logistisches Problem.

 

Herr Naber bittet zu überlegen, wer hier gefördert werden soll. Auch die Steuerungswirkung sollte bedacht werden.

 

Frau Müller bittet zu bedenken, dass hier auch betrachtet werden muss, dass der Personenkreis der älteren und pflegebedürftigen Menschen mit zu berücksichtigen ist.

 

Herr Wollenberg wirbt dafür, den Prüfauftrag zu beschließen und das Prüfergebnis der Verwaltung abzuwarten.

 

Herr Teuteberg betont, dass die Förderung von Kindern durch entsprechende finanzielle Ausstattung von Familien erfolgen soll, nicht durch Einzelmaßnahmen.

Die Intention des Antrages befürwortet er.

 

Frau Oldenburg stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Der Antrag ist durch  Verwaltungshandeln erledigt, da bereits ein Termin für die Vorstellung des Ergebnisses benannt wurde.

 

Herr Dr. Seidel bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            6

Stimmenthaltung:              1

Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in die Abfallsatzung oder in die Abfallgebührensatzung der LHP eine Regelung aufgenommen werden kann, die temporär auftretenden Windelmüllabfall in Privathaushalten sozial-adäquat berücksichtigt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                             6

Stimmenthaltung:              0

Der Antrag wird abgelehnt.